Jagdleiter
Der Jagdleiter leitet eine Gesellschaftsjagd und sorgt dafür, dass sie sicher und geordnet abläuft; seine Anordnungen sind zu befolgen.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd muss bei jeder Gesellschaftsjagd ein Jagdleiter bestimmt werden, sofern der Jagdausübungsberechtigte die Aufgabe nicht selbst übernimmt. Er belehrt Schützen und Treiber vor Beginn, gibt die Signale bekannt und weist bei Standtreiben selbst oder über Ansteller Stände und Schussbereiche zu; üblicherweise kontrolliert er auch die Jagdscheine. Wer körperlich oder geistig nicht geeignet und deshalb besonders unfallgefährdet ist, muss er von der Jagd ausschließen, und bei schlechter Sicht wie dichtem Nebel, einsetzender Dunkelheit oder Schneetreiben stellt er die Jagd ein.
Bei der Nachsuche wird der Hundeführer als Jagdleiter bestimmt und hat das Weisungsrecht, wenn weitere Personen beteiligt sind.