Unfallverhütungsvorschrift Jagd
Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd, kurz VSG 4.4, ist die verbindliche Sicherheitsvorschrift der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Waffen und Jagd.
Herausgeberin ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Vorschrift gilt seit dem 1. Januar 2000, die aktuelle Ausgabe stammt von 2024, und Hinweise erläutern, wie die Regeln umzusetzen sind. Für jede Jagd gilt: Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein, die Mündung zeigt immer in eine ungefährliche Richtung, und geschossen wird erst, wenn niemand gefährdet ist. Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Waffe entladen sein, beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes und beim Überwinden von Hindernissen müssen die Läufe entladen sein.
Für Gesellschaftsjagden verlangt sie einen Jagdleiter, eine Belehrung mit Bekanntgabe der Signale, zugewiesene Stände und Schussbereiche, Laden erst am Stand, Entladen nach dem Treiben und deutliche Signalfarbe für alle Beteiligten. Weitere Regeln betreffen Nachsuche, Übungsschießen und Hochsitze, die vor jeder Benutzung zu prüfen sind. Verstöße gegen zentrale Bestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten.