Jagdschein machen: der Ablauf von der Kurswahl bis zum ersten Jagdschein
Welche Schritte zwischen dem Entschluss und dem ersten Jagdschein liegen, welche Behörde zuständig ist und wo sich die Bundesländer unterscheiden.
Mit künstlicher Intelligenz erzeugte AbbildungInhalt
- Was der Bund regelt und was die Länder
- Schritt 1: Klären, in welchem Land du geprüft wirst
- Schritt 2: Die Ausbildung — Pflicht oder nicht
- Schritt 3: Zulassung beantragen — früher als gedacht
- Schritt 4: Die Prüfung in drei Teilen
- Schritt 5: Den Jagdschein beantragen
- Schritt 6: Waffen, Revier, Praxis
- Wie lange der Weg insgesamt dauert
- Quellen
Den Jagdschein bekommt nicht, wer einen Kurs gebucht hat, sondern wer die staatliche Jägerprüfung bestanden hat und danach die Voraussetzungen nach § 17 BJagdG erfüllt: Mindestalter, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und eine Jagdhaftpflichtversicherung. Dazwischen liegen mehrere Schritte, die in jedem Bundesland etwas anders geregelt sind: ob eine Ausbildung vorgeschrieben ist, wie früh man sich anmelden muss, in welcher Reihenfolge geprüft wird und wer am Ende den Schein ausstellt.
Dieser Ratgeber ordnet die Schritte in ihrer zeitlichen Folge und nennt bei jedem, wo die Länder abweichen. Die Einzelheiten für dein Land stehen in den Landesratgebern.
Was der Bund regelt und was die Länder
Das Bundesjagdgesetz legt in § 15 Abs. 5 fest, dass der erste Jagdschein nur erteilt wird, wenn der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Es nennt auch die Wissensgebiete, die geprüft werden — von Tierarten und Wildbiologie über Waffenrecht, Waffentechnik und die Führung von Jagdwaffen und Jagdhunden bis zur Behandlung des erlegten Wildes und zum Jagd-, Tierschutz- und Naturschutzrecht.
Wie die Prüfung abläuft, steht dagegen in den Prüfungsordnungen der Länder: Zulassung, Fristen, Zahl der Fragen, Bestehensgrenzen, Schießdisziplinen und Gebühren. Deshalb gibt es auf viele Fragen zum Jagdschein keine bundesweite Antwort, sondern sechzehn.
Schritt 1: Klären, in welchem Land du geprüft wirst
Wo die Jagdbehörde des Kreises prüft, ist meist die des Wohnorts zuständig. Länder mit zentraler Prüfstelle — Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und das Saarland — kennen diese Bindung so nicht. In Nordrhein-Westfalen etwa ist die untere Jagdbehörde des gewöhnlichen Aufenthalts zuständig, in Bremen setzt die Zulassung grundsätzlich eine Hauptwohnung im Bezirk der Jagdbehörde voraus. Rheinland-Pfalz lässt neben dem gewöhnlichen Aufenthalt auch den Ausbildungsort genügen.
Das ist mehr als eine Formalie: Wer einen Kurs in einem anderen Land bucht, sollte vorher klären, ob er dort auch zur Prüfung zugelassen wird und ob der Kurs im eigenen Land als Ausbildungsnachweis zählt. Mecklenburg-Vorpommern etwa erkennt nur Kurse an, die dort anerkannt sind und dort durchgeführt werden. Mehr dazu im Ratgeber Jägerprüfung in einem anderen Bundesland.
Schritt 2: Die Ausbildung — Pflicht oder nicht
In den meisten Ländern ist eine Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung, teils mit festem Stundenumfang. Drei Länder verlangen keinen Lehrgang: Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen-Anhalt. Schleswig-Holstein verlangt nur einen anerkannten Fangjagd-Lehrgang. Auch dort, wo kein Kurs vorgeschrieben ist, bereiten sich die meisten Bewerber in einem Lehrgang vor — schon weil Schießen, Waffenhandhabung und Revierpraxis allein kaum zu üben sind.
| Land | Ausbildungspflicht |
|---|---|
| Baden-Württemberg | mind. 130 Stunden in anerkannter Ausbildungsstätte |
| Bayern | mind. 120 Stunden, davon mind. 60 praktisch |
| Berlin | kein Lehrgang vorgeschrieben |
| Brandenburg | mind. 150 Stunden Theorie, dazu Praxis im Lehrgang oder ein Jahr beim Mentor |
| Bremen | Ausbildungsnachweis, ohne festgelegte Stundenzahl |
| Hamburg | mind. 120 Stunden |
| Hessen | Lehrgang über alle Sachgebiete, ohne festgelegte Stundenzahl |
| Mecklenburg-Vorpommern | mind. 130 Stunden in M-V oder ein Jahr beim anerkannten Mentor |
| Niedersachsen | Ausbildungsnachweis seit 26.06.2026, Umfang per Verordnung noch offen |
| Nordrhein-Westfalen | kein Lehrgang vorgeschrieben |
| Rheinland-Pfalz | anerkannter Kurs oder mind. sechs Monate beim Mentor |
| Saarland | 120 Unterrichtsstunden im Saarland |
| Sachsen | in der Regel mind. 120 Stunden |
| Sachsen-Anhalt | kein Lehrgang vorgeschrieben |
| Schleswig-Holstein | nur Fangjagd-Lehrgang |
| Thüringen | mind. 130 Stunden ohne Schießausbildung |
Mehrere Länder verlangen zusätzlich eine Schießausbildung mit festgelegten Nachweisen. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Thüringen rechnen sie nicht auf die Ausbildungsstunden an; in Brandenburg sind 30 der 150 Stunden Übungsschießen. Einzelheiten in den Landesratgebern.
Ob ein Kompaktkurs oder ein Kurs über mehrere Monate besser passt, hängt weniger vom Recht als von Beruf, Lernweise und Prüfungstermin ab. Die Abwägung steht im Ratgeber Kompaktkurs oder Langzeitkurs, Auswahlkriterien für die Schule im Ratgeber Jagdschule auswählen.
Schritt 3: Zulassung beantragen — früher als gedacht
Zur Prüfung kommt nur, wer rechtzeitig zugelassen ist. Die Fristen liegen weit auseinander: In Hessen beantragt man die Zulassung vier Monate vor dem Termin, in Nordrhein-Westfalen spätestens zwei Monate vor dem schriftlichen Teil, in Brandenburg zwei Monate, in Sachsen sechs Wochen, im Saarland fünf Wochen, in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen vier Wochen, in Rheinland-Pfalz drei und in Mecklenburg-Vorpommern zwei Wochen vorher. Bremen und Berlin arbeiten mit festen Stichtagen; in Bremen endet die Anmeldung schon am 31. Dezember des Vorjahres. Bei einem Kurs, der kurz vor der Prüfung endet, fällt die Anmeldung also oft in die erste Kurshälfte.
Welche Unterlagen beizufügen sind, regelt ebenfalls das Land. Häufig sind es der Ausbildungs- und Schießnachweis, ein Führungszeugnis, der Beleg über die gezahlte Prüfungsgebühr und bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Eltern. Die meisten Länder verlangen schon für die Prüfung eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch, etwa Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen; Rheinland-Pfalz zusätzlich eine Unfallversicherung. Nordrhein-Westfalen und Hessen verlangen außerdem einen Nachweis über eine vom Veterinäramt anerkannte Schulung zur „kundigen Person“ für Wildbrethygiene.
Schritt 4: Die Prüfung in drei Teilen
Das Bundesjagdgesetz sieht einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil sowie eine Schießprüfung vor. Die Länder schneiden das unterschiedlich zu: Bayern prüft schriftlich, mündlich und praktisch (Waffenhandhabung und Büchsenschießen), Bremen in vier Teilen. Auch die Reihenfolge unterscheidet sich: In Nordrhein-Westfalen kommt der schriftliche Teil zuerst, und wer ihn nicht besteht, wird zu den übrigen Teilen nicht zugelassen. In Schleswig-Holstein beginnt die Prüfung mit dem Schießen, in Brandenburg mit dem schriftlichen Teil. In Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern legt die Prüfungsstelle die Reihenfolge fest.
Wie die einzelnen Teile ablaufen und worauf es ankommt, beschreiben die Ratgeber zur Schießprüfung und zur mündlich-praktischen Prüfung. Wie viele Fragen der schriftliche Teil hat und welche Sachgebiete es gibt, steht unter Fragen der Jägerprüfung.
Schritt 5: Den Jagdschein beantragen
Mit dem Prüfungszeugnis beantragt man den Jagdschein bei der Behörde des Wohnsitzes, meist der unteren Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In Berlin und Hamburg stellt ihn die Waffenbehörde der Polizei aus. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und persönliche Eignung und verlangt den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung. Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei Jagdjahre; ein Jagdjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.
Was beim Antrag, bei der Versicherung und bei der anschließenden Waffenbesitzkarte zu beachten ist, steht im Ratgeber Nach der Jägerprüfung.
Schritt 6: Waffen, Revier, Praxis
Der Jagdschein allein berechtigt noch nicht, irgendwo zu jagen. Gejagt wird nur in einem Revier mit Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten. Langwaffen darf man mit gültigem Jahresjagdschein ohne vorherige Erlaubnis erwerben, muss aber binnen zwei Wochen die Waffenbesitzkarte beantragen (§ 13 Abs. 3 WaffG); für Kurzwaffen braucht man die Erlaubnis vorher. Für eine eigene Pacht muss man nach § 11 Abs. 5 BJagdG zuvor drei Jahre lang in Deutschland einen Jahresjagdschein besessen haben. Wie die ersten Monate als Jungjäger aussehen können, beschreibt der Ratgeber Die erste Jagd.
Wie lange der Weg insgesamt dauert
Die reine Ausbildung reicht von wenigen Wochen im Vollzeitkurs bis zu mehreren Monaten im Abendkurs. Hinzu kommen die Wartezeit auf einen Prüfungstermin, die Anmeldefrist und nach der Prüfung die Bearbeitung des Jagdscheinantrags. Wer den Weg plant, rechnet am besten vom Prüfungstermin rückwärts: Termin wählen, Anmeldefrist abziehen, Ausbildung davor legen. Wie das konkret aussieht, zeigt der Ratgeber Lernplan bis zur Prüfung. Bundeslandbezogene Termine stehen auf den Terminseiten für Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg.
Quellen
- Bundesjagdgesetz, § 15 (Jagdschein, Jägerprüfung) gesetze-im-internet.de
- Bundesjagdgesetz, § 17 (Versagung des Jagdscheines) gesetze-im-internet.de
- Bundesjagdgesetz, § 11 (Jagdpacht) gesetze-im-internet.de
- DVO LJG-NRW (Zulassung, Prüfungsablauf) recht.nrw.de
- Jäger- und Falknerprüfungsordnung Bayern (JFPO) gesetze-bayern.de
- Jägerprüfungsordnung Baden-Württemberg (JPrO) landesrecht-bw.de
- § 23 NJagdG (Fassung ab 26.06.2026) voris.wolterskluwer-online.de
- Jägerprüfungsordnung Brandenburg (JPO) bravors.brandenburg.de
- Service Berlin: Jagdschein service.berlin.de
- hamburg.de: Jägerprüfung und Jagdschein hamburg.de
- Waffengesetz, § 13 (Erwerb und Besitz durch Jäger) gesetze-im-internet.de
- RP Kassel: Die Jägerprüfung in Hessen rp-kassel.hessen.de
- Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern landesrecht-mv.de
- Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz, § 25 landesrecht.rlp.de
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