Schießprüfung in der Jägerprüfung: Disziplinen, Ablauf und Vorbereitung
Büchse, Flinte, Kurzwaffe: Welche Disziplinen die Länder prüfen, warum die Waffenhandhabung oft schwerer wiegt als das Ergebnis und wie man sich vorbereitet.
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Nach § 15 Abs. 5 BJagdG soll die Jägerprüfung aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen; nachzuweisen sind unter anderem ausreichende Kenntnisse in der Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung lassen sich durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichen. Wie geschossen wird, legen die Länder fest, und die Unterschiede sind erheblich.
Außerdem zählt nicht nur das Trefferbild. In den meisten Ländern führt ein Sicherheitsverstoß zwingend zum Nichtbestehen, auch wenn jeder Schuss sitzt. In Nordrhein-Westfalen und Hamburg kann der Prüfungsausschuss in diesem Fall ausschließen; dann gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Welche Disziplinen geprüft werden
In vierzehn Ländern gehören Büchse und Flinte zur Prüfung. Bayern und Thüringen prüfen kein Flintenschießen: Bayern prüft Waffenhandhabung und Büchsenschießen auf die Rehbockscheibe in 100 Metern, Thüringen das Büchsenschießen auf die Rehbockscheibe aus etwa 100 Metern; in beiden Ländern gehört die Flinte zur Schießausbildung. Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt prüfen zusätzlich das Schießen mit der Kurzwaffe. In Nordrhein-Westfalen ist die Kurzwaffe nicht Teil der Prüfung, aber dem Zulassungsantrag ist ein Nachweis über sicheres Handhaben und Schießen mit der Kurzwaffe beizufügen; Hessen verlangt für die Zulassung Kurzwaffen-Schießübungen an mindestens fünf Tagen.
| Land | Geprüft wird |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Waffenhandhabung, Büchse, Flinte |
| Bayern | Waffenhandhabung, Büchse (Rehbock, 100 m); keine Flinte |
| Berlin | Waffenhandhabung, Büchse, Flinte |
| Brandenburg | Büchse, Flinte |
| Bremen | Waffenhandhabung, Büchse, Flinte |
| Hamburg | Büchse, Flinte |
| Hessen | Büchse, Flinte |
| Mecklenburg-Vorpommern | Büchse, Flinte, Kurzwaffe |
| Niedersachsen | Büchse, Flinte |
| Nordrhein-Westfalen | Büchse, Flinte; Kurzwaffen-Nachweis vor der Zulassung |
| Rheinland-Pfalz | Sicherer Umgang mit Waffen und Munition, Flinte, Büchse, Kurzwaffe |
| Saarland | Waffenhandhabung (einschließlich Kurzwaffen), Büchse, Flinte (Kipp- oder Rollhase) |
| Sachsen | Rehbock, Keiler, Wurftaube |
| Sachsen-Anhalt | Büchse, Flinte, Kurzwaffe |
| Schleswig-Holstein | Büchse (5 Schuss Rehbock, 100 m), Flinte (10 Trap-Tauben) |
| Thüringen | Büchse (5 Schuss Rehbock, ca. 100 m); keine Flinte |
Mindestleistungen und Scheiben regeln die Prüfungsordnungen; sie ändern sich gelegentlich, in Hessen zuletzt zum 01.04.2026. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung im eigenen Land.
Wann im Prüfungsablauf geschossen wird
Die Schießprüfung steht nicht überall an derselben Stelle. In Schleswig-Holstein und Bremen kommt sie zuerst, in Hamburg muss sie vor dem mündlich-praktischen Teil liegen. In Brandenburg beginnt die Prüfung mit dem schriftlichen Teil, die übrigen Termine setzt die Prüfungsstelle fest; in Nordrhein-Westfalen und Berlin folgt das Schießen auf die bestandene schriftliche Prüfung. Wer beim Schießen durchfällt, wird in Bremen und Hamburg von den weiteren Teilen ausgeschlossen, in Rheinland-Pfalz ist die Jägerprüfung dann nicht bestanden. In Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg darf man an den übrigen Teilen weiter teilnehmen.
Waffenhandhabung: der Teil, an dem viele scheitern
Wo die Waffenhandhabung eigens geprüft wird — etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und im Saarland —, geht es darum, ob jemand eine Waffe sicher übernimmt, prüft, lädt, entlädt und ablegt. Die Prüfer achten auf wenige, aber strenge Punkte: Wohin zeigt die Mündung? Ist die Waffe vor der Übergabe entladen und geöffnet? Liegt der Finger außerhalb des Abzugsbügels, solange nicht geschossen wird? Wird vor dem Laden der Lauf auf Fremdkörper geprüft?
Ein grober Sicherheitsverstoß führt in den meisten Prüfungsordnungen zwingend, in Nordrhein-Westfalen und Hamburg nach Ermessen des Ausschusses zum Nichtbestehen, unabhängig vom Trefferergebnis. Deshalb lohnt es, die Handgriffe so lange zu üben, bis sie ohne Nachdenken richtig sind — auch unter dem Druck, beobachtet zu werden.
Vorbereitung
Regelmäßig statt kurz vorher
Schießfertigkeit entsteht durch viele kurze Übungseinheiten, nicht durch einen langen Tag vor der Prüfung. Wer im Langzeitkurs ist, verteilt die Termine über Monate; wer einen Kompaktkurs belegt, kann vorher auf einem Stand trainieren, sofern dort Waffen geliehen werden können und eine Aufsicht dabei ist.
Unter Prüfungsbedingungen üben
Im Training dieselbe Scheibe, dieselbe Entfernung und dieselbe Schusszahl wie in der eigenen Prüfungsordnung verwenden. Bei der Flinte zählt neben der Technik die Ruhe zwischen den Tauben; bei der Büchse eine stabile Auflage oder ein sicherer Anschlag, je nachdem, was die Prüfung zulässt.
Ausrüstung
Gehörschutz und Schießbrille gehören auf jeden Stand; was dort Pflicht ist, regelt die Standordnung. Schusswaffen darf man nur mit Erlaubnis erwerben; erst mit dem Jahresjagdschein dürfen Langwaffen ohne vorherige Erlaubnis gekauft werden, die Waffenbesitzkarte ist dann binnen zwei Wochen zu beantragen. In der Ausbildung schießt man deshalb mit Leihwaffen unter Aufsicht. Jugendliche dürfen in der Jägerausbildung ab 14 Jahren ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn Sorgeberechtigte und Ausbildungsleitung in einer Berechtigungsbescheinigung zugestimmt haben; sie ist mitzuführen (§ 27 Abs. 5 WaffG).
Wenn es nicht klappt
Die Folgen eines nicht bestandenen Schießteils regeln die Länder unterschiedlich. In Schleswig-Holstein lässt sich ein Abschnitt innerhalb von zwölf Monaten wiederholen, in Brandenburg Schießteile innerhalb von 24 Monaten zweimal, in Hessen jeder Teil binnen zwei Jahren zweimal. In Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist dagegen grundsätzlich die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die Landesjagdverordnung von Rheinland-Pfalz gilt nur noch bis zum 31.03.2027; danach greift das neue Landesjagdgesetz. Welche Fehler darüber hinaus häufig zum Nichtbestehen führen, steht im Ratgeber Woran Prüflinge scheitern.
Quellen
- Bundesjagdgesetz, § 15 Abs. 5 gesetze-im-internet.de
- Jäger- und Falknerprüfungsordnung Bayern (JFPO), §§ 10–14 gesetze-bayern.de
- Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz, §§ 26, 27, 30 landesrecht.rlp.de
- Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung Jagd (ThürAPOJ), §§ 7, 11, 12 landesrecht.thueringen.de
- DVO LJG-NRW, §§ 3, 4, 9 recht.nrw.de
- Hessische Jagdverordnung (HJagdV), §§ 7, 12 starweb.hessen.de
- Verordnung über die Jägerprüfung Hamburg, §§ 3, 9 landesrecht-hamburg.de
- Jäger- und Falknerprüfungsordnung Berlin, §§ 6, 8, 11 gesetze.berlin.de
- Waffengesetz, § 13 (Erwerb und Besitz durch Jäger) gesetze-im-internet.de
- Jägerprüfungsverordnung Schleswig-Holstein, §§ 5–8, 10 gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
- Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO), § 15 revosax.sachsen.de
- RP Kassel: Mindestleistung Schießprüfung ab 01.04.2026 rp-kassel.hessen.de
- LJagdG-DVO Sachsen-Anhalt landesrecht.sachsen-anhalt.de
- Jägerprüfungsordnung Brandenburg (JPO) bravors.brandenburg.de
- Waffengesetz, § 27 (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige) gesetze-im-internet.de
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