Die mündlich-praktische Jägerprüfung: Ablauf, Dauer und typische Aufgaben
Wie lange die mündlich-praktische Prüfung je Fach dauert, wie viele Bewerber gemeinsam geprüft werden, was am Präparat und im Revier gefragt wird und wie man sich vorbereitet.
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Im schriftlichen Teil erkennt man die richtige Antwort unter mehreren. Im mündlich-praktischen Teil muss man sie selbst geben — vor einer Prüfungskommission, oft mit einem Gegenstand in der Hand. Viele Bewerber empfinden das als den schwierigsten Teil, obwohl der Stoff derselbe ist.
Wie diese Prüfung aufgebaut ist, regelt jedes Land selbst. Dauer, Gruppengröße und Ort unterscheiden sich deutlich.
Aufbau und Dauer nach Land
Meist wird jedes Sach- oder Prüfungsfach einzeln geprüft, mit einer vorgegebenen Dauer je Fach. Einige Länder prüfen in kleinen Gruppen: In Nordrhein-Westfalen sind es bis zu drei Personen, in Bayern höchstens drei Bewerber zugleich. Niedersachsen prüft den mündlich-praktischen Teil im Jagdrevier, Bremen hat eine eigene praktische Prüfung im Revier neben der mündlichen.
| Land | Dauer je Fach bzw. Sachgebiet |
|---|---|
| Baden-Württemberg | etwa 15 Minuten |
| Bayern | 10 bis 15 Minuten |
| Berlin | 10 bis 15 Minuten |
| Brandenburg | höchstens 15 Minuten |
| Hamburg | höchstens 10 Minuten |
| Hessen | etwa 10 Minuten |
| Mecklenburg-Vorpommern | höchstens 20 Minuten |
| Saarland | höchstens 15 Minuten |
| Sachsen | höchstens 15 Minuten |
| Sachsen-Anhalt | höchstens 15 Minuten |
| Schleswig-Holstein | höchstens 10 Minuten |
| Thüringen | 10 bis 15 Minuten |
Meist sind es Soll-Vorgaben. Nordrhein-Westfalen begrenzt den Teil auf in der Regel 30 Minuten je Bewerber insgesamt, Rheinland-Pfalz auf höchstens eine Stunde je Person für sechs Sachgebiete; Niedersachsen und Bremen nennen keine Minutenzahl. Bei vier bis sieben Fächern ergeben sich rechnerisch etwa 40 Minuten (Hessen) bis gut eineinhalb Stunden (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) je Prüfling.
Wo die Prüfung in einer Reihenfolge abläuft, setzt der mündlich-praktische Teil oft das Bestehen anderer Teile voraus. In Berlin etwa ist die bestandene schriftliche Prüfung Bedingung, in Hamburg muss die Schießprüfung vorher liegen.
Was typischerweise gefragt wird
Die Fragen gehen von einem Gegenstand oder einer Situation aus und werden dann vertieft. Typische Einstiege:
- Wildbiologie: Präparat, Schädel, Gehörn oder Geweih, Balg oder Schwinge bestimmen; Merkmale, Lebensweise, Jagd- und Schonzeit dazu.
- Spuren und Zeichen: Fährten, Trittsiegel, Losung, Fraß- und Schälschäden zuordnen.
- Pflanzen und Revier: Baum- und Straucharten, Äsungspflanzen, Wildacker, Reviereinrichtungen.
- Waffen: Waffe benennen, sicher handhaben, Munition zuordnen, Funktionsweise erklären.
- Wildbret: Merkmale bedenklicher Veränderungen, Aufbrechen, Kühlung, Weg zur Untersuchung.
- Recht: ein kurzer Fall — darf an dieser Stelle, zu dieser Zeit, mit dieser Waffe gejagt werden, und warum nicht?
- Hunde: Rassegruppen, Einsatzgebiete, Arbeit nach dem Schuss.
Ein Prüfer will in wenigen Minuten sehen, ob jemand Zusammenhänge versteht. Eine kurze, richtige Antwort mit Begründung wirkt besser als eine lange, die das Gefragte umkreist.
Vorbereitung
Laut antworten üben
Wer nur Ankreuzfragen übt, merkt erst in der Prüfung, dass ihm der Satz fehlt. Hilfreich ist, Fragen laut zu beantworten — allein, in einer Lerngruppe oder mit jemandem, der nachfragt. Gute Übungsfrage: „Erklär es so, dass es jemand ohne Jagdschein versteht.“
Gegenstände in der Hand gehabt haben
Präparate, Schädel und Bälge sehen anders aus als im Buch. Die meisten Jagdschulen haben eine Sammlung; es lohnt, sie außerhalb des Unterrichts noch einmal in Ruhe durchzugehen. Dasselbe gilt für Waffen: Benennen und Handhaben sollte man an mehreren Modellen geübt haben, nicht nur an der eigenen Kurswaffe.
Draußen lernen
Baumarten, Sträucher und Reviereinrichtungen prägt man sich im Revier schneller ein als am Bildschirm. Ein Spaziergang mit Bestimmungsbuch, bei dem man jedes Gehölz benennt, ist eine gute Wiederholung.
Nicht bestanden — was dann?
Ob nur das Fach, der Teil oder die ganze Prüfung zu wiederholen ist, unterscheidet sich stark. In Sachsen bleiben bestandene Teile 18 Monate gültig, in Thüringen können nicht bestandene Teile binnen zwölf Monaten mehrfach wiederholt werden, im Saarland einmal innerhalb von 13 Monaten. In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich die gesamte Prüfung zu wiederholen; einmalig ist dort nach Nichtbestehen des schriftlichen oder mündlich-praktischen Teils eine Nachprüfung in einem selbst gewählten Sachgebiet möglich, wenn sie insgesamt zum Bestehen führen kann. Die Landesjagdverordnung von Rheinland-Pfalz gilt nur noch bis zum 31.03.2027; danach greift das neue Landesjagdgesetz. In Sachsen-Anhalt wiederholt man stets die ganze Prüfung. Die Regeln des eigenen Landes stehen im jeweiligen Landesratgeber.
Quellen
- DVO LJG-NRW, §§ 3, 5–9 recht.nrw.de
- Jäger- und Falknerprüfungsordnung Bayern (JFPO) gesetze-bayern.de
- Jägerprüfungsordnung Baden-Württemberg (JPrO), §§ 9–12 landesrecht-bw.de
- Hessische Jagdverordnung (HJagdV), § 6 starweb.hessen.de
- LJagdG-DVO Sachsen-Anhalt, §§ 8, 11 landesrecht.sachsen-anhalt.de
- Jägerprüfungsordnung Brandenburg (JPO), § 10 bravors.brandenburg.de
- Jägerprüfungsverordnung Schleswig-Holstein, § 8 gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
- Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz, § 29 landesrecht.rlp.de
- Jäger- und Falknerprüfungsordnung Berlin gesetze.berlin.de
- Verordnung über die Jägerprüfung Hamburg landesrecht-hamburg.de
- Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern landesrecht-mv.de
- Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO), §§ 15–19 revosax.sachsen.de
- Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung Jagd (ThürAPOJ) landesrecht.thueringen.de
- Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz, § 30 landesrecht.rlp.de
- DV-SJG Saarland, §§ 21, 25 recht.saarland.de
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