Der nächste Termin der schriftlichen Jägerprüfung in Baden-Württemberg, für den du dich noch anmelden kannst, ist Montag, 01.03.2027. Anmeldeschluss ist der 01.02.2027. In Baden-Württemberg gibt es keinen gesetzlich festen Termin.
| Schriftliche Prüfung | Anmeldung |
|---|---|
| Montag, 02.11.2026 | bis 05.10.2026 |
| Montag, 01.03.2027 | bis 01.02.2027 |
| Montag, 03.05.2027 | bis 05.04.2027 |
| Montag, 05.07.2027 | bis 07.06.2027 |
| Montag, 06.09.2027 | bis 09.08.2027 |
| Montag, 08.11.2027 | bis 11.10.2027 |
In Baden-Württemberg gibt es keinen gesetzlich festen Termin. Die Prüfungsstelle – der Landesjagdverband Baden-Württemberg als vom Land beliehene Stelle – setzt die Termine für den schriftlichen Teil fest und veröffentlicht sie; Schießprüfung und mündlich-praktischen Teil legt sie zusammen mit dem Prüfungsvorsitz fest.
Angemeldet wird über das Anmeldeportal der Prüfungsstelle bis zu dem dort veröffentlichten Anmeldeschluss, mindestens vier Wochen vor dem schriftlichen Teil. Spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn muss der Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen. Die Prüfungsstelle weist den Prüfungsort zu und lädt spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn ein; die Einladung gilt als Zulassung. Den Jagdschein stellt danach die untere Jagdbehörde des Stadt- oder Landkreises aus.
Die Prüfung hat drei Abschnitte, deren Reihenfolge die Prüfungsstelle festlegt: jagdliches Schießen (einschließlich Waffenhandhabung), einen schriftlichen Teil und einen mündlich-praktischen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst fünf Prüfungsfächer mit je 25 Multiple-Choice-Fragen; bestanden ist er mit mindestens 13 richtigen Antworten in jedem Fach. Im mündlich-praktischen Teil wird jedes der fünf Fächer etwa 15 Minuten geprüft und muss einzeln bestanden werden.
Die Angaben zum Prüfungsaufbau stammen aus der Jägerprüfungsordnung (Fassung 2018) und der Leistungsbeschreibung des Landes. Eine Überarbeitung der Prüfungsordnung hat das Ministerium 2023 angekündigt (Landtag BW, Drucksache 17/5552) – maßgeblich ist die aktuelle Auskunft der Prüfungsstelle.
Der nächste schriftliche Prüfungstermin, für den die Anmeldung noch offen ist, ist Montag, 01.03.2027; Anmeldeschluss ist der 01.02.2027. In Baden-Württemberg gibt es keinen gesetzlich festen Termin. Die Prüfungsstelle – der Landesjagdverband Baden-Württemberg als vom Land beliehene Stelle – setzt die Termine für den schriftlichen Teil fest und veröffentlicht sie; Schießprüfung und mündlich-praktischen Teil legt sie zusammen mit dem Prüfungsvorsitz fest.
Angemeldet wird über das Anmeldeportal der Prüfungsstelle bis zu dem dort veröffentlichten Anmeldeschluss, mindestens vier Wochen vor dem schriftlichen Teil. Spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn muss der Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen. Die Prüfungsstelle weist den Prüfungsort zu und lädt spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn ein; die Einladung gilt als Zulassung. Den Jagdschein stellt danach die untere Jagdbehörde des Stadt- oder Landkreises aus.
Mindestalter: Das 15. Lebensjahr muss zum Zeitpunkt des schriftlichen Teils vollendet sein; Minderjährige brauchen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Termine können sich ändern. Maßgeblich ist die Bekanntmachung der zuständigen Stelle; prüfe den Termin vor der Anmeldung dort. Kosten der Prüfung findest du unter Jagdschein Kosten Baden-Württemberg.
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