Der nächste Termin der schriftlichen Jägerprüfung in Hessen, für den du dich noch anmelden kannst, ist Samstag, 17.04.2027. Anmeldeschluss ist der 17.12.2026 (Wiederholer bis 18.01.2027). In Hessen findet die schriftliche Prüfung zweimal im Jahr landeseinheitlich statt, im Frühjahr und im Herbst.
| Schriftliche Prüfung | Anmeldung |
|---|---|
| Samstag, 17.04.2027 | bis 17.12.2026 (Wiederholer bis 18.01.2027) |
| Samstag, 18.09.2027 | bis 18.05.2027 (Wiederholer bis 18.06.2027) |
In Hessen findet die schriftliche Prüfung zweimal im Jahr landeseinheitlich statt, im Frühjahr und im Herbst. Die Termine setzt das Regierungspräsidium Kassel als obere Jagdbehörde fest und veröffentlicht sie. Für Wiederholer gelten eigene, spätere Anmeldefristen.
Den Antrag auf Zulassung stellst du bei der unteren Jagdbehörde deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt, meist gesammelt über den Ausbildungsträger. Die untere Jagdbehörde entscheidet spätestens zwei Monate vor der Prüfung und meldet an das Regierungspräsidium Kassel, das die Prüfung organisiert. Ein Prüfungsteil findet nur statt, wenn vier Wochen vorher mindestens acht Anmeldungen vorliegen.
Die Prüfung hat drei Teile in vier Sachgebieten (Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffen, Recht): jagdliche Schießprüfung, schriftliche Prüfung und praktisch-mündliche Prüfung.
Seit 01.04.2026 besteht die schriftliche Prüfung nur noch aus Antwort-Wahl-Fragen: 25 Fragen je Sachgebiet, davon 20 aus dem veröffentlichten Fragenkatalog, Bearbeitungszeit zwei Stunden. Bestanden ist sie mit mindestens 18 von 25 Punkten in jedem Sachgebiet.
Die praktisch-mündliche Prüfung dauert etwa zehn Minuten je Sachgebiet; bestanden ist sie mit mindestens 60 % der Punkte in jedem Sachgebiet. Jeder Prüfungsteil kann innerhalb von zwei Jahren zweimal wiederholt werden.
Der nächste schriftliche Prüfungstermin, für den die Anmeldung noch offen ist, ist Samstag, 17.04.2027; Anmeldeschluss ist der 17.12.2026 (Wiederholer bis 18.01.2027). In Hessen findet die schriftliche Prüfung zweimal im Jahr landeseinheitlich statt, im Frühjahr und im Herbst. Die Termine setzt das Regierungspräsidium Kassel als obere Jagdbehörde fest und veröffentlicht sie. Für Wiederholer gelten eigene, spätere Anmeldefristen.
Den Antrag auf Zulassung stellst du bei der unteren Jagdbehörde deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt, meist gesammelt über den Ausbildungsträger. Die untere Jagdbehörde entscheidet spätestens zwei Monate vor der Prüfung und meldet an das Regierungspräsidium Kassel, das die Prüfung organisiert. Ein Prüfungsteil findet nur statt, wenn vier Wochen vorher mindestens acht Anmeldungen vorliegen.
Mindestalter: 16 Jahre – es genügt, wenn du das 16. Lebensjahr innerhalb von zwei Monaten nach dem Prüfungstermin vollendest (Regelung seit 01.04.2026).
Termine können sich ändern. Maßgeblich ist die Bekanntmachung der zuständigen Stelle; prüfe den Termin vor der Anmeldung dort. Kosten der Prüfung findest du unter Jagdschein Kosten Hessen.
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