Der nächste Termin der schriftlichen Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen ist Montag, 19.04.2027, 15 Uhr. Der Antrag auf Zulassung muss spätestens zwei Monate vorher bei deiner unteren Jagdbehörde sein. In Nordrhein-Westfalen ist der schriftliche Teil landesweit einheitlich festgelegt: Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April um 15 Uhr.
| Schriftliche Prüfung | Anmeldung |
|---|---|
| Montag, 19.04.2027, 15 Uhr | spätestens zwei Monate vorher; den genauen Stichtag nennt die untere Jagdbehörde |
| Montag, 24.04.2028, 15 Uhrnach der Regel berechnet, noch nicht amtlich bekanntgemacht | spätestens zwei Monate vorher; den genauen Stichtag nennt die untere Jagdbehörde |
In Nordrhein-Westfalen ist der schriftliche Teil landesweit einheitlich festgelegt: Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April um 15 Uhr. Fällt dieser Montag auf einen Feiertag, wird am Mittwoch derselben Woche geprüft. Es gibt damit einen Termin pro Jahr.
Der Antrag auf Zulassung geht an die untere Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast – spätestens zwei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Schießprüfung und mündlich-praktischen Teil setzt die untere Jagdbehörde fest; alle Termine werden drei Monate vorher ortsüblich bekanntgemacht.
Dem Antrag sind beizufügen:
Zuerst kommt der schriftliche Teil: je 25 Ankreuzfragen aus vier Sachgebieten, zusammen 100 Fragen aus dem landesweiten Fragenkatalog. Bestanden ist er mit mindestens 14 richtigen Antworten in jedem Sachgebiet oder mit insgesamt mindestens 70 richtigen Antworten, davon 14 aus Sachgebiet 1. Wer ihn nicht besteht, wird von den weiteren Teilen ausgeschlossen.
Danach folgen die Schießprüfung mit Büchse und Flinte und der mündlich-praktische Teil in Gruppen von bis zu drei Personen über alle vier Sachgebiete.
Der nächste schriftliche Prüfungstermin ist Montag, 19.04.2027, 15 Uhr. Der Antrag auf Zulassung muss spätestens zwei Monate vorher bei deiner unteren Jagdbehörde sein. In Nordrhein-Westfalen ist der schriftliche Teil landesweit einheitlich festgelegt: Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April um 15 Uhr. Fällt dieser Montag auf einen Feiertag, wird am Mittwoch derselben Woche geprüft. Es gibt damit einen Termin pro Jahr.
Der Antrag auf Zulassung geht an die untere Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast – spätestens zwei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Schießprüfung und mündlich-praktischen Teil setzt die untere Jagdbehörde fest; alle Termine werden drei Monate vorher ortsüblich bekanntgemacht.
Mindestalter: Das 15. Lebensjahr muss bei Beginn der Prüfung vollendet sein.
Termine können sich ändern. Maßgeblich ist die Bekanntmachung der zuständigen Stelle; prüfe den Termin vor der Anmeldung dort. Kosten der Prüfung findest du unter Jagdschein Kosten NRW.
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