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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Jagdschutz

Schutz des Wildes und der Jagd vor Gefahren, Störungen und Rechtsverstößen.

Jagdschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz des Wildes, des Jagdbetriebs und der jagdrechtlichen Ordnung. Er richtet sich unter anderem gegen Wilderei, Wildseuchen, Futternot und gegen Störungen durch wildernde Hunde oder Katzen.

Was Jagdschutz umfasst

Jagdschutz soll das Wild vor unzulässigen Eingriffen und besonderen Gefahren bewahren. Dazu zählen insbesondere Schutz vor Wilderern, vor Futternot und vor Wildseuchen. Auch die Einhaltung der zum Schutz des Wildes erlassenen Vorschriften gehört dazu.

Berechtigte Personen

Jagdschutz darf nicht von jeder beliebigen Person ausgeübt werden. Zuständig sind nach Maßgabe des Rechts vor allem Jagdausübungsberechtigte und besonders bestellte oder befugte Personen wie Jagdaufseher. Die genauen Befugnisse und Grenzen bestimmen Bundes- und Landesrecht.

Bedeutung im Revier

Im Revieralltag zeigt sich Jagdschutz in Kontrolle, Dokumentation und schnellem Reagieren auf Auffälligkeiten. Dazu gehören etwa das Melden von Fallwild, das Ansprechen unklarer Störungen und das Einschreiten bei offenkundigen Verstößen. In Prüfungen wird häufig abgefragt, welche Aufgaben überhaupt unter Jagdschutz fallen.