Jagdrecht

Jagdschutz

Jagdschutz bewahrt das Wild vor Wilderern und Futternot, vor Seuchen sowie vor wildernden Hunden und Katzen; dazu gehört die Aufsicht über die Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften (§ 23 BJagdG).

Was bedeutet „Jagdschutz“?

Der Jagdschutz ist gewissermaßen die Schutzseite des Jagdrechts. Er soll den Wildbestand eines Reviers bewahren und dafür sorgen, dass die zum Schutz von Wild und Jagd erlassenen Vorschriften beachtet werden. Die bundesrechtliche Grundlage bilden § 23 BJagdG, der den Inhalt beschreibt, und § 25 BJagdG, der festlegt, wer den Jagdschutz ausübt. Wie weit die Befugnisse im Einzelnen reichen, bestimmen die Landesjagdgesetze. Vier Gefahren nennt das Gesetz ausdrücklich: Wilderer, Futternot, Wildseuchen sowie wildernde Hunde und Katzen. Hinzu kommt die Überwachung der Schutzvorschriften.

Wer ist jagdschutzberechtigt?

Neben den zuständigen öffentlichen Stellen obliegt der Jagdschutz im Jagdbezirk nach § 25 BJagdG zwei Personengruppen. Das ist zum einen der Jagdausübungsberechtigte, allerdings nur, wenn er einen gültigen Jagdschein hat. Zum anderen sind es die von der Behörde bestätigten Jagdaufseher. Ein Jagdgast gehört dagegen nach § 25 BJagdG nicht zu den Jagdschutzberechtigten, auch wenn er einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnisschein besitzt; einzelne Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen erlauben es aber, ihm mit Zustimmung des Revierinhabers bestimmte Jagdschutzbefugnisse zu übertragen. Polizeiliche Befugnisse und die Stellung als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bleiben den bestätigten Jagdaufsehern mit Berufsjäger- oder Forstausbildung vorbehalten. Bei der Ausübung weist sich der Jagdausübungsberechtigte mit dem Jagdschutzausweis aus.

Befugnisse und ihre Grenzen

Welche Maßnahmen erlaubt sind, regelt jedes Land selbst. Üblich sind das Anhalten verdächtiger Personen, die Feststellung ihrer Personalien und die Wegnahme gewilderter Tiere oder verbotener Fanggeräte. Unabhängig davon gelten für jeden die allgemeinen Rechte der Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB und die vorläufige Festnahme auf frischer Tat nach § 127 StPO. Jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein; auf Menschen zu schießen, deckt der Jagdschutz unter keinen Umständen. Waffenrechtlich dürfen Jäger ihre Jagdwaffen für den Jagdschutz ohne Waffenschein führen und ohne gesonderte Erlaubnis damit schießen. Wie mit wildernden Hunden und Katzen umzugehen ist, ist Landesrecht.

„Jagdschutz“ in der Jägerprüfung

Die Prüfung verlangt vor allem die vollständige Aufzählung der Schutzgüter und die sichere Antwort auf die Frage, wer Jagdschutz ausüben darf. Beliebt sind Fälle, in denen ein Jagdgast mit Erlaubnisschein handelt – nach Bundesrecht ist er nicht jagdschutzberechtigt, einzelne Länder lassen aber eine Übertragung bestimmter Befugnisse durch den Revierinhaber zu. Daneben wird nach dem Ausweis bei der Jagdschutzausübung und nach den waffenrechtlichen Freiheiten gefragt. Landesspezifisch kommen Regeln zum Abschuss streunender Katzen hinzu, etwa ein Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden; hier gilt die Vorschrift des eigenen Bundeslandes.

Häufige Fragen zu „Jagdschutz“

Ist ein Jagdgast mit Begehungsschein jagdschutzberechtigt?

Grundsätzlich nein. Die Jagderlaubnis berechtigt grundsätzlich nur zur Jagd selbst. Den Jagdschutz üben grundsätzlich der Jagdausübungsberechtigte mit gültigem Jagdschein und behördlich bestätigte Jagdaufseher aus, dazu die zuständigen öffentlichen Stellen. Bayern und Nordrhein-Westfalen erlauben es dem Revierinhaber aber, einem Jagdgast bestimmte Jagdschutzbefugnisse zu übertragen (Art. 41 Abs. 4 BayJG; § 25 Abs. 6 LJG-NRW).

Welche Paragraphen regeln den Jagdschutz?

Im Bundesjagdgesetz beschreibt § 23 den Inhalt und § 25 die berechtigten Personen. Die konkreten Befugnisse stehen in den Landesjagdgesetzen.

Welche Jagdschutzberechtigten haben Polizeibefugnisse?

Nur bestätigte Jagdaufseher, die Berufsjäger sind oder eine forstliche Ausbildung haben. Sie gelten zugleich als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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