Lexikon

Meldepflichtige Tierseuche

Wildkrankheiten · auch meldepflichtige Seuche

Eine meldepflichtige Tierseuche ist eine Seuche, deren Nachweis oder Verdacht nach der Tierseuchenmeldeverordnung der zuständigen Behörde gemeldet werden muss.

Die Verordnung gilt seit dem 11. März 2026 und hat die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen sowie die über meldepflichtige Tierkrankheiten abgelöst; seither gibt es nur noch meldepflichtige Seuchen. Bei den Seuchen ihrer Anlagen 1 und 2 muss schon der begründete Verdacht unverzüglich gemeldet werden, ausdrücklich auch vom Jagdausübungsberechtigten und von allen anderen, die zur Jagd befugt sind (§ 3).

Beim Wild gehören dazu etwa Afrikanische und Klassische Schweinepest, Geflügelpest, Tollwut, Milzbrand, Blauzungenkrankheit, die Aujeszkysche Krankheit beim Wildschwein sowie Tuberkulose und Brucellose. Die Meldung ist an keine Form gebunden und geht in der Regel an das Veterinäramt; anzugeben sind etwa Seuche, Tierart, Zahl der Tiere, Verdachtsgründe und der Fund- oder Erlegeort.

Krankheiten wie Tularämie, Leptospirose oder Toxoplasmose melden dagegen nur Untersuchungseinrichtungen und Tierärzte, sobald sie den Erreger nachweisen (§ 4). Daneben verpflichtet § 24 BJagdG den Jagdausübungsberechtigten, das Auftreten einer Wildseuche unverzüglich der Behörde anzuzeigen.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion