Waffenbesitzkarte
Amtliches Dokument, das zum Besitz (nicht zum Führen!) von Schusswaffen und Munition berechtigt.
Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und der dazugehörigen Munition. Der Jagdschein ersetzt in vielen Fällen die WBK für Jagdwaffen, dennoch ist die WBK ein wichtiges Dokument im Waffenrecht.
Definition
Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine Erlaubnis nach § 10 Waffengesetz (WaffG), die zum Besitz (Erwerb und Aufbewahrung) von erlaubnispflichtigen Schusswaffen berechtigt. Sie berechtigt NICHT zum Führen (Tragen außerhalb der eigenen Räumlichkeiten) der Waffe – dafür ist ein Waffenschein nötig.
WBK und Jagdschein
Jäger mit gültigem Jagdschein dürfen Jagdwaffen erwerben und besitzen – der Jagdschein wirkt wie eine WBK für Jagdwaffen. Für das Führen von Jagdwaffen bei der Jagdausübung genügt der Jagdschein. Eine zusätzliche WBK brauchen Jäger z. B. für Kurzwaffen (Pistolen) zur Jagd.
Verwandte Begriffe