Jagdrecht

Waffenbesitzkarte

auch: WBK

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist die waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Jede Waffe wird darin mit Art und Kaliber eingetragen und im Nationalen Waffenregister mit Hersteller, Modell und Seriennummer erfasst; zum Führen berechtigt die Karte nicht.

Was ist die „Waffenbesitzkarte“?

Die Waffenbesitzkarte ist für Jäger das wichtigste waffenrechtliche Dokument. Sie erlaubt, Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen. Die Erwerbsberechtigung gilt ein Jahr, der Besitz ist unbefristet. Alle Erlaubnisse werden zusätzlich im Nationalen Waffenregister erfasst. Das Führen schussbereiter Waffen erlaubt dagegen erst der Waffenschein; Jäger dürfen ihre Waffen bei der befugten Jagdausübung allerdings auch ohne ihn führen und damit schießen. Für die WBK ist anders als beim Waffenschein keine Haftpflichtversicherung über eine Million Euro nötig. Inhaber eines Jugendjagdscheins im Alter von 16 bis 17 Jahren erhalten keine Waffenbesitzkarte. In Mecklenburg-Vorpommern stellt die Waffenbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sie aus.

Langwaffe, Kurzwaffe und Voreintrag

Jäger dürfen Langwaffen – Einzellader, Repetierer und bestimmte halbautomatische Jagdwaffen – ohne vorherigen Eintrag kaufen. Danach müssen sie binnen zwei Wochen die Eintragung in die WBK beantragen (§ 13 Abs. 3 WaffG). Das gilt auch beim Kauf von einer Privatperson: Auch dann ist der Erwerb der Behörde binnen zwei Wochen anzuzeigen (§ 37a WaffG). Für Kurzwaffen ist die Reihenfolge umgekehrt. Bis zu zwei Kurzwaffen darf ein Jäger mit Jahresjagdschein erwerben, ohne dass sein Bedürfnis im Einzelfall geprüft wird, braucht aber vor dem Kauf einen Voreintrag in der WBK (§ 13 Abs. 2 WaffG). Der Voreintrag bindet an das eingetragene Kaliber: Wer einen Voreintrag für einen Revolver .38 Spezial hat, darf kein Modell in .357 Magnum erwerben. Eine Kurzwaffe ohne Voreintrag zu kaufen, ist eine Straftat.

Munition, Schalldämpfer und Papiere im Revier

Langwaffenmunition dürfen Jäger mit Jahresjagdschein erlaubnisfrei erwerben. Kurzwaffenmunition kaufen sie nur in einem Kaliber, das in ihrer WBK eingetragen ist; die Menge ist bei entsprechender Berechtigung nicht begrenzt. Schalldämpfer werden waffenrechtlich wie die Waffe behandelt, für die sie gedacht sind; Jäger mit Jahresjagdschein dürfen sie für ihre Jagdlangwaffen wie diese ohne Voreintrag erwerben und nur mit Zentralfeuer-Langwaffen bei der Jagd verwenden (§ 13 Abs. 9 WaffG). Wer als Jagdgast allein jagt, führt Personalausweis, Jagdschein und Waffenbesitzkarte mit; je nach Landesrecht kommt ein schriftlicher Jagderlaubnisschein hinzu, in Nordrhein-Westfalen etwa nach § 12 LJG-NRW.

„Waffenbesitzkarte“ in der Jägerprüfung

Die WBK gehört zu den am häufigsten geprüften Begriffen des Waffenrechts. Im Mittelpunkt stehen der Unterschied zwischen Lang- und Kurzwaffenerwerb, die Zwei-Wochen-Frist, der Voreintrag und seine Bindung an das Kaliber sowie der Munitionserwerb. Dazu kommen Fallfragen zu mitzuführenden Papieren und zur Abgrenzung vom Waffenschein. Wer „erst kaufen, dann eintragen“ bei Kurzwaffen anwendet, tappt in die typische Falle.

Häufige Fragen zu „Waffenbesitzkarte“

Was ist der Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein?

Die WBK berechtigt zu Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Der Waffenschein erlaubt das Führen schussbereiter Waffen und ist höchstens drei Jahre gültig. Bei der Jagd brauchen Jäger ihn nicht.

Wie lange hat ein Jäger Zeit, eine gekaufte Langwaffe eintragen zu lassen?

Zwei Wochen. Innerhalb dieser Frist muss er die Eintragung in die Waffenbesitzkarte beantragen.

Wie viele Kurzwaffen darf ein Jäger besitzen?

Bei höchstens zwei Kurzwaffen wird kein Bedürfnis im Einzelfall geprüft. Voraussetzung ist jeweils ein Voreintrag in der WBK vor dem Erwerb.

„Waffenbesitzkarte“ kommt in 141 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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