Fallenjagd
Jagdliches Fangen von Wild mit zugelassenen und tierschutzgerechten Fallen.
Die Fallenjagd ist eine stark regulierte Jagdform, die vor allem beim Raubwildmanagement eingesetzt wird. Sie verlangt Fachkunde, häufig einen besonderen Sachkundenachweis und eine konsequent waidgerechte Kontrolle der Fallen.
Definition
Unter Fallenjagd versteht man das Fangen von Wild mit zugelassenen Fanggeräten. Zum Einsatz kommen je nach Zielart Lebendfallen oder sofort tödende, rechtlich zulässige Systeme. Die Methode dient vor allem der selektiven Bejagung kleinerer Raubwildarten und anderer jagdlich relevanter Arten.
Rechtliche Grenzen
Die Fallenjagd ist nur innerhalb des rechtlichen Rahmens von Bundes- und Landesjagdrecht zulässig. In vielen Bundesländern ist dafür ein gesonderter Sachkundenachweis oder Lehrgang vorgeschrieben. Verboten sind insbesondere Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, wenn sie als Totfangsystem verwendet werden.
Waidgerechte Durchführung
Entscheidend sind passende Standortwahl, selektive Bauart, sichere Kennzeichnung und engmaschige Kontrolle. Die Falle darf niemals bloß gestellt und vergessen werden, weil Tierschutz und Kontrolle untrennbar zusammengehören. In der Prüfung wird deshalb oft gefragt, welche Anforderungen an Fanggeräte und Überwachung gestellt werden.
Verwandte Begriffe