Horst
Großes Nest von Greifvögeln oder Störchen in Baumkronen oder auf Felsen; wird über Jahre genutzt und erweitert.
Der Horst ist das aus Ästen und Zweigen errichtete, oft mehrere Jahrzehnte genutzte Großnest von Greifvögeln (Adler, Rotmilan, Habicht, Bussard) oder Weißstorch. Horstige Arten sind streng geschützt; der Horstbaum und sein Umfeld genießen gesetzlichen Schutz während der Brutzeit.
Definition
Ein Horst ist ein aus Ästen, Zweigen, Gras und anderen Materialien gebautes Großnest, das von Greifvögeln (Seeadler, Wanderfalke, Rotmilan, Habicht, Bussard, Fischadler) oder Störchen errichtet wird. Horste werden über viele Jahre genutzt und jährlich erweitert; alte Seeadlerhorste können mehrere Tonnen wiegen und bis zu 2 m Durchmesser erreichen.
Gesetzlicher Schutz
Horste sind nach § 44 BNatSchG ganzjährig geschützt. Das Beschädigen, Entfernen oder Zerstören von Horsten ist verboten. Während der Brutzeit gilt ein erweiterter Schutz: Horstschutzzone (Radius je nach Art 100–300 m), in der keine störenden Aktivitäten (Forstarbeiten, Jagd) stattfinden dürfen. Für Forstarbeiten in Horstnähe werden Sondergenehmigungen benötigt.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung: Horst = Großnest von Greifvögeln, ganzjährig geschützt. Merke: Horstschutz = kein Fällen von Horstbäumen, keine Störung während Brutzeit. Jäger haben Meldepflicht für entdeckte Horste an die Naturschutzbehörde. Horststandorte sollten in der Revierakte vermerkt sein.
Verwandte Begriffe