Lexikon

Ablegen

Jagdhunde

Ablegen heißt, dass sich ein Jagdhund auf Befehl an einer bestimmten Stelle hinlegt und dort ruhig ausharrt, bis sein Führer ihn abholt.

Der abgelegte Hund bleibt liegen, auch wenn sich der Führer entfernt, außer Sicht geht oder schießt; er darf den Kopf heben, aber nicht winseln, Laut geben oder die Stelle verlassen. Gebraucht wird das etwa am Anschuss vor der Nachsuche, beim Ansitz oder wenn der Führer während der Riemenarbeit selbst nach Pirschzeichen sucht. Auf der VGP legt der Führer den Hund frei oder neben einem Gegenstand wie dem Rucksack ab, entfernt sich pirschend außer Sicht und gibt zwei Schrotschüsse ab.

Anders als beim Down, dem schlagartigen Hinlegen auf Pfiff oder Handzeichen, kommt es beim Ablegen auf das lange, ruhige Verharren an. Ein Fehler ist es dagegen, wenn ein Hund gebrachtes Wild ablegt, etwa eine Ente am Ufer, um sich zu schütteln.

Verwandte Begriffe

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion