Jagdhunde
Apportieren
auch: Bringen, Apport, Verlorenbringen
Apportieren heißt, dass ein Jagdhund Wild oder einen Gegenstand aufnimmt, ruhig trägt, zum Hundeführer bringt und sauber ausgibt. Beim Verlorenbringen sucht er dazu verlorenes Niederwild.
Was bedeutet „Apportieren“?
Apportieren beschreibt in der Jagdhundearbeit das Bringen: Der Hund nimmt ein Stück Niederwild wie Hase, Fasan oder Ente auf, trägt es ruhig, bringt es zum Führer und gibt es aus. Wird das Wild vorher gesucht, spricht man vom Verlorenbringen oder von der Verlorensuche. Diese Arbeit ist die zentrale Leistung eines zur Nachsuche auf Niederwild brauchbaren Hundes. Bringfreude kann angeboren sein, sauberes Apportieren muss dagegen planmäßig aufgebaut werden. Härte gegen den Hund ist dabei kein Ausbildungsprinzip.
Apport in der Ausbildung
Die Jagdhundeausbildung zerlegt den Apport in Teilschritte: korrektes Aufnehmen, ruhiges Tragen, Bringen und Ausgeben. Geübt wird unter anderem mit einem Dummy. Hinzu kommt die Wasserarbeit, bei der der Hund aus Wasser und Deckung sucht und bringt. Bei Apportierhunden liegen die Schwerpunkte auf Markieren, Einweisen, Verlorensuche und sauberem Bringen; bei Vorstehhunden gehört der Apport neben Suche, Vorstehen, Wasser- und Feldarbeit zum Programm. Für Wasserwild steht sichere Apportier- und Wasserarbeit bei der Auswahl des Hundes im Vordergrund.
Apportieren über die Reviergrenze
Flüchtet ein krankgeschossener Hase bei einer Treibjagd ins Nachbarrevier und verendet dort, stellt sich die Frage der Wildfolge. Nach einer Prüfungsfrage darf der Inhaber des Reviers, in dem der Hase beschossen wurde, ihn aufnehmen und fortschaffen, wenn ein Hund ihn apportiert; der Nachbar ist anschließend zu informieren. Für Niedersachsen wird außerdem abgefragt, dass der Revierinhaber seinen Hund zum Apportieren schicken oder den Hasen mit der Flinte über die Grenze selbst holen darf. Maßgeblich sind die jeweiligen Wildfolgeregeln des Landes.
„Apportieren“ in der Jägerprüfung
Im Fach Jagdhundewesen wird gefragt, welche Arbeit ein Hund für Niederwild leisten muss (Verlorensuche und Bringen), welche Hundegruppen dafür geeignet sind und welche Ausbildungsbausteine zum Apport gehören. Hinzu kommen Wildfolgefälle an der Reviergrenze. Häufiger Fehler: Anlage und Ausbildung gleichsetzen.
Häufige Fragen zu „Apportieren“
Welche Hunde eignen sich zum Apportieren?
Für das Verlorenbringen gelten Apportierhunde, Vorstehhunde und Stöberhunde als geeignet. Bei Wasserwild kommt es besonders auf sichere Wasserarbeit an.
Was ist der Unterschied zwischen Apportieren und Verlorensuche?
Apportieren ist das Bringen selbst. Bei der Verlorensuche muss der Hund das Wild zunächst mit der Nase finden und bringt es dann.
„Apportieren“ kommt in 77 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Jagdhunde und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- ApportierhundEin Apportierhund ist ein Jagdhund, der auf das Bringen von Wild nach dem Schuss spezialisiert ist. Typische Vertreter sind die Retriever, etwa Labrador und Golden Retriever.
- VerlorensucheVerlorensuche ist die Nasenarbeit eines Jagdhundes, bei der er krankgeschossenes oder verendetes Niederwild, das der Jäger nicht findet, selbstständig sucht und bringt.
- WasserarbeitWasserarbeit ist das Suchen und Bringen von Wild durch den Jagdhund aus dem Wasser und aus deckungsreichen Uferbereichen – ein zentrales Fach von Ausbildung und Brauchbarkeitsprüfung.
- VorstehhundEin Vorstehhund ist ein vielseitiger Jagdhund, der Wild in weiter Suche findet und durch Vorstehen anzeigt. Sein Haupteinsatz ist die Niederwildjagd im Feld, wobei er vor und nach dem Schuss arbeitet.
- JagdhundeausbildungJagdhundeausbildung ist der systematische Aufbau von Gehorsam, Führigkeit und jagdlichen Fertigkeiten wie Apport, Nasen- und Wasserarbeit, durch den aus einem veranlagten Hund ein brauchbarer, sicher geführter Jagdhelfer wird.
- WildfolgeWildfolge ist das Verfolgen von krankgeschossenem Wild, das in einen benachbarten Jagdbezirk gewechselt ist; sie ist nur nach Vereinbarung oder in gesetzlich eng begrenzten Ausnahmen erlaubt.
- BrauchbarkeitsprüfungDie Brauchbarkeitsprüfung ist der landesrechtlich geregelte Nachweis, dass ein Jagdhund für den Einsatz im Jagdbetrieb geeignet ist, etwa für Nachsuche, Stöbern oder das Bringen von Wild.
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