Widerstandsgrad
Der Widerstandsgrad gibt nach der Norm DIN EN 1143-1 an, wie gut ein Wertschutzschrank einem Aufbruch widersteht; für Waffen sind vor allem die Grade 0 und I gefordert.
Die Skala beginnt mit 0 und steigt mit römischen Ziffern über I und II weiter an. Ermittelt wird der Grad in Aufbruchversuchen mit Werkzeugen: Je mehr Aufwand nötig ist, um Tür oder Wand zu durchbrechen, desto höher die Einstufung. Meist weist eine Plakette in der Tür Norm und Grad aus.
Nach § 13 AWaffV gehören erlaubnispflichtige Schusswaffen ungeladen in ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Behältnis mit mindestens Widerstandsgrad 0. Wiegt es weniger als 200 kg, darf es neben beliebig vielen Langwaffen bis zu fünf Kurzwaffen aufnehmen, ab 200 kg bis zu zehn; ab Widerstandsgrad I ist die Zahl nicht begrenzt. Munition darf jeweils mit hinein. In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen ohne behördliche Ausnahme höchstens drei Langwaffen lagern, und nur ab Widerstandsgrad I.
Die früheren Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992 sind keine Widerstandsgrade. Solche Schränke darf der bisherige Besitzer weiter nutzen, wenn er sie bereits bis zum 6. Juli 2017 dafür genutzt hat (§ 36 Abs. 4 WaffG).