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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Gesellschaftsjagd

Gemeinschaftliche Jagdveranstaltung mit mehreren Jägern, Treibern und Hunden nach einem gemeinsamen Plan und unter Leitung eines Jagdführers.

Bei der Gesellschaftsjagd jagen mehrere Jäger gemeinsam nach einem organisierten Plan. Typische Formen sind Treibjagd, Drückjagd und Niederwildjagd. Für die Sicherheit und den geordneten Ablauf ist ein verantwortlicher Jagdleiter (Jagdführer) vorgeschrieben.

Definition

Eine Gesellschaftsjagd ist eine gemeinschaftliche Jagdveranstaltung, an der mehrere Jäger gleichzeitig teilnehmen. Sie wird nach einem gemeinsamen Plan durchgeführt und erfordert einen verantwortlichen Jagdleiter (auch Jagdführer genannt).

Rechtliche Grundlagen

Bei Gesellschaftsjagden muss ein Jagdleiter bestimmt werden, der die Verantwortung für den sicheren und waidgerechten Ablauf trägt. Alle Teilnehmer sind an seine Weisungen gebunden. Die Schussanweisung (Freigabe und verbotene Schussrichtungen) wird vor der Jagd erteilt. Jeder Schütze ist für seinen Schuss persönlich verantwortlich.

Sicherheitsregeln

Vor jeder Gesellschaftsjagd findet eine Sicherheitseinweisung statt. Es gelten absolute Verbote: kein Schuss auf unidentifiziertes Wild, kein Schuss über Treiber, kein Schuss entgegen der Schussrichtung. Das Streckenlegen am Ende der Jagd ist ein wichtiges jagdliches Brauchtum.

Prüfungsrelevanz

Prüfungsthemen: Pflichten des Jagdleiters, Sicherheitsregeln bei Gesellschaftsjagden, Unterschied Drückjagd und Treibjagd, Streckenlegen.