Standtreiben
Als Standtreiben bezeichnet man ein Treiben, bei dem die Schützen auf festen Ständen stehen und Treiber oder Hunde das Wild auf sie zu bewegen.
Gegenstück sind Treiben, bei denen die Schützen mitgehen, etwa Streife und Kesseltreiben. Zu den Standtreiben gehören das Vorstehtreiben im Feld ebenso wie Drück- und Stöberjagden im Wald.
Für Standtreiben stellt die Unfallverhütungsvorschrift Jagd eigene Regeln auf. Der Jagdleiter oder ein von ihm bestimmter Ansteller weist jedem Schützen seinen Stand an und bezeichnet den Schussbereich genau. Nach dem Einnehmen der Stände verständigen sich die Schützen mit ihren Nachbarn; fehlt die Sichtverbindung, sorgt der Jagdleiter dafür. Vor dem Ende des Treibens darf niemand ohne Zustimmung des Jagdleiters seinen Stand verändern oder verlassen, und wer es mit Zustimmung tut, verständigt vorher seine Nachbarn.