Jagdbeirat
Der Jagdbeirat ist ein Gremium aus Vertretern von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdgenossenschaften, Jägern und Naturschutz, das die Jagdbehörde berät.
Nach § 37 Abs. 1 BJagdG müssen die Länder Jagdbeiräte bilden, und diese fünf Gruppen müssen darin vertreten sein. Manche Länder nehmen weitere hinzu, etwa die Fischerei. Jagdbeiräte bestehen meist bei den unteren Jagdbehörden, oft auch auf Landesebene; Zusammensetzung und Verfahren regeln die Länder.
Der Beirat berät die Behörde, vor allem in grundsätzlichen Angelegenheiten der Jagd. Beim Abschussplan wirkt er unmittelbar mit: Nach § 21 Abs. 2 BJagdG bestätigt oder setzt die Behörde ihn im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat fest, wobei einzelne Länder davon abweichen. Vor einer Befriedung aus ethischen Gründen ist er anzuhören (§ 6a Abs. 1).
So sollen die Belange von Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Naturschutz in die Entscheidungen der Jagdbehörde einfließen.