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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Jagdbehörde

Zuständige staatliche Behörde für die Aufsicht und Verwaltung des Jagdwesens auf Kreis- oder Landesebene.

Die Jagdbehörde ist die zuständige staatliche Behörde für die Überwachung und Verwaltung des Jagdwesens. Auf Kreisebene ist dies die Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde/Landratsamt), auf Landesebene die Obere Jagdbehörde. Sie ist zuständig für Jagdscheinerstellung, Abschussplanung, Jagdrechtsverletzungen und Ausnahmegenehmigungen.

Definition

Die Jagdbehörde ist die für das Jagdwesen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde. In Deutschland ist die Zuständigkeit nach BJagdG auf die Länder übertragen. Untere Jagdbehörde = Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, Kreisordnungsamt); Obere Jagdbehörde = Regierungspräsidium oder Landesamt; Oberste Jagdbehörde = Landesministerium.

Aufgaben der Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde ist zuständig für: Ausstellung und Erneuerung von Jagdscheinen, Genehmigung und Überwachung von Abschussplänen, Kontrolle der Jagdpachtverträge, Verfolgung von Jagdrechtsverletzungen (Wilderei, Verstöße gegen Jagdzeiten), Ausnahme- und Sondergenehmigungen (Vergrämung, Auswilderung), Genehmigung von Wildfütterungen (je nach Bundesland).

Prüfungswissen

Prüfungsrelevant: Die Jagdbehörde ist zentrales Element des staatlichen Jagdrechts. Merke: Untere Jagdbehörde = Landratsamt/Kreis, zuständig für Jagdschein und Abschussplan. Bei Verstößen gegen das Jagdrecht ist die Jagdbehörde zuständig. Jäger müssen ihre zuständige Jagdbehörde kennen.