Lexikon

Jagdbehörde

Jagdrecht

Jagdbehörde heißt die staatliche Behörde, die das Jagdrecht vollzieht und überwacht, etwa Jagdscheine erteilt und Abschusspläne bestätigt.

Den Vollzug des Jagdrechts organisieren die Länder; ihre Jagdbehörden sind meist in Stufen gegliedert: Die untere Jagdbehörde beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt ist für die meisten Aufgaben vor Ort zuständig, oberste Jagdbehörde ist das zuständige Ministerium; manche Länder haben dazwischen eine obere Jagdbehörde. Welche Stelle wofür zuständig ist, legen die Länder fest.

Das Bundesjagdgesetz spricht von der zuständigen Behörde. Zu ihren Aufgaben gehören die Erteilung von Jagdscheinen, die Kontrolle angezeigter Jagdpachtverträge (§ 12 BJagdG), die Bestätigung von Jagdaufsehern (§ 25), die Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen (§ 21) und Anordnungen gegen übermäßige Wildschäden (§ 27). Auch über die Abrundung von Jagdbezirken und die Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen entscheidet sie.

Beraten wird sie vom Jagdbeirat. Abschussvorschläge etwa einer Hegegemeinschaft binden sie nicht.

Verwandte Begriffe

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion