Leinenführigkeit
Leinenführigkeit heißt, dass ein Jagdhund an lose durchhängender Leine ruhig neben oder hinter seinem Führer geht, ohne zu ziehen oder ihn zu behindern.
Auch im Stangenholz oder in Kulturen soll er so folgen, dass er sich nicht mit der Leine um Bäume verfängt und den Führer nicht aufhält; bleibt der Führer stehen, bleibt auch der Hund stehen. Leinenführigkeit gehört zur Grundausbildung und ist auf der VGP und vielen Brauchbarkeitsprüfungen ein Gehorsamsfach. Sie ist anerzogen und nicht mit der Führigkeit zu verwechseln, der angewölften Bereitschaft, mit dem Führer zusammenzuarbeiten.
Verwandte Begriffe
GehorsamGehorsam nennt man die anerzogene Bereitschaft eines Jagdhundes, den Befehlen seines Führers auf Ruf, Pfiff oder Handzeichen sofort und zuverlässig zu folgen.FührigkeitFührigkeit nennt man die angewölfte Bereitschaft eines Jagdhundes, mit seinem Führer zusammenzuarbeiten und von sich aus Verbindung zu ihm zu halten.AblegenAblegen heißt, dass sich ein Jagdhund auf Befehl an einer bestimmten Stelle hinlegt und dort ruhig ausharrt, bis sein Führer ihn abholt.JagdhundeausbildungJagdhundeausbildung ist der planmäßige Aufbau von Gehorsam und jagdlichen Fertigkeiten, der aus einem gut veranlagten Hund einen brauchbaren Jagdhelfer macht.BrauchbarkeitsprüfungDie Brauchbarkeitsprüfung ist der nach Landesrecht vorgesehene Nachweis, dass ein Jagdhund für bestimmte Aufgaben im Jagdbetrieb brauchbar ist.