Beschussamt
Ein Beschussamt ist eine staatliche Stelle, die Feuerwaffen und ihre höchstbeanspruchten Teile amtlich beschießt und mit dem Beschusszeichen versieht.
Es prüft, ob eine Waffe dem Gasdruck standhält, sicher funktioniert, maßhaltig und richtig gekennzeichnet ist. Dazu wird sie mit Beschusspatronen beschossen, die stärker belasten als jede Gebrauchsladung. Präzision oder Treffpunktlage prüft das Amt nicht.
Besteht die Waffe, erhält sie das Beschusszeichen mit Ortszeichen und Jahreszeichen, andernfalls ein Rückgabezeichen. Vorzulegen ist eine Feuerwaffe nach der Herstellung, nach der Einfuhr ohne anerkanntes Beschusszeichen und nach Veränderung oder Instandsetzung höchstbeanspruchter Teile, etwa wenn ein neuer Lauf eingepasst oder der Lauf gekürzt wurde. Wird ein Teil, das schon mit dem für die Waffe vorgeschriebenen Druck beschossen ist, ohne Nacharbeit getauscht, ist kein neuer Beschuss nötig.
Die Beschussämter sind Einrichtungen der Länder und arbeiten derzeit in Ulm, München, Mellrichstadt, Köln und Suhl; das Beschussamt Kiel ist geschlossen, sein Ortszeichen findet sich aber auf älteren Waffen. Bauartzulassungen, etwa für Schreckschusswaffen, erteilt dagegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.