Auftreffenergie
Die Auftreffenergie ist die Bewegungsenergie, die ein Geschoss beim Auftreffen auf das Ziel noch hat; angegeben wird sie meist als E100 für 100 m in Joule.
Sie errechnet sich allein aus Masse und Geschwindigkeit des Geschosses am Ziel: E = ½ · m · v². Weil der Luftwiderstand das Geschoss bremst und die Geschwindigkeit quadratisch eingeht, sinkt die Energie mit der Entfernung prozentual stärker als die Geschwindigkeit.
Nach § 19 BJagdG ist es verboten, auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren E100 weniger als 1.000 Joule beträgt. Auf alles übrige Schalenwild und auf Wölfe sind Büchsenpatronen unter 6,5 mm Kaliber verboten, ab 6,5 mm muss die E100 mindestens 2.000 Joule betragen. Die 9,3 × 72 R etwa hat zwar ein dickes Geschoss, bleibt in den üblichen Laborierungen aber unter 2.000 Joule und darf deshalb von allem Schalenwild nur auf Rehwild verwendet werden.
Die Energiewerte, nicht aber das Mindestkaliber, dürfen nach § 19 Abs. 3 BJagdG unterschritten werden, wenn ein staatliches oder staatlich anerkanntes Fachinstitut die Verwendbarkeit der Munition für bestimmte jagdliche Zwecke bestätigt; Institut und Verwendungszweck stehen dann auf der kleinsten Verpackungseinheit. Einzelne Länder lassen auf diesem Weg auch ein kleineres Kaliber zu.