Ein Jagdhund als Jungjäger: wann er nötig ist und welcher passt
Wann das Landesrecht brauchbare Jagdhunde verlangt, welche Hundegruppe zu welchem Revier passt und was man vor der Anschaffung eines Jagdhundes klären sollte.
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Ohne Hunde geht auf vielen Jagden nichts: Sie finden krankgeschossenes Wild, bringen Enten aus dem Wasser und bringen Wild auf Bewegungsjagden in Bewegung. Daraus folgt aber nicht, dass jeder Jungjäger sofort einen eigenen Hund braucht. Ein Jagdhund bindet über viele Jahre täglich Zeit, und seine Ausbildung ist eine eigene Lehre.
Was das Recht verlangt
Das Bundesjagdgesetz verpflichtet dazu, krankgeschossenes Wild unverzüglich zu erlegen, um vermeidbare Schmerzen zu verhindern (§ 22a Abs. 1 BJagdG). Wie das geschieht, regeln die Länder: Die Landesjagdgesetze schreiben vor, dass bei bestimmten Jagdarten brauchbare Jagdhunde zu verwenden sind, etwa in Nordrhein-Westfalen bei Such- und Bewegungsjagden, bei der Jagd auf Schnepfen und Wasserwild und bei jeder Nachsuche (§ 30 Abs. 1 LJG-NRW), in Bayern bei Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagden und jeder Jagd auf Wasserwild (Art. 39 Abs. 1 BayJG).
Das Gesetz verlangt, dass ein brauchbarer Hund eingesetzt wird, nicht dass jeder Jäger einen besitzt. Ordnungswidrig handelt, wer bei den genannten Jagdarten keinen brauchbaren Hund verwendet; in der Praxis organisiert das der Jagdleiter oder Revierinhaber. In Bayern kann die Jagdbehörde dem Revierinhaber die Haltung eines Nachsuchenhundes auferlegen (Art. 39 Abs. 2 BayJG). Was „brauchbar“ ist, bestimmt das Landesrecht; meist ist das Bestehen einer anerkannten Brauchbarkeits- oder Jagdeignungsprüfung nachzuweisen.
Welche Hundegruppe zu welchem Revier passt
| Gruppe | Hauptaufgaben | Passt zu |
|---|---|---|
| Vorstehhunde | Suche und Vorstehen im Feld, Bringen, Wasserarbeit, Nachsuche | gemischten Feld- und Waldrevieren |
| Stöberhunde | Stöbern in Dickungen, Bewegungsjagd | Waldrevieren mit Drückjagden |
| Schweißhunde | Nachsuche auf krankes Schalenwild | Nachsuchenführern mit Erfahrung |
| Erdhunde | Baujagd auf Fuchs und Dachs, Stöbern | Revieren mit Bauen und Raubwilddruck |
| Bracken | spurlaute Jagd und Stöbern, auch Nachsuche | Wald- und Mittelgebirgsrevieren |
| Apportierhunde | Bringen von Niederwild und Wasserwild | Revieren mit Enten- und Niederwildjagd |
Innerhalb jeder Gruppe gibt es viele Rassen. Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) gibt verbandsweite Prüfungsordnungen heraus; ihm gehören Zuchtvereine, Landesjagdverbände und Jagdgebrauchshundvereine an.
Entscheidend ist das Revier, in dem der Hund arbeiten wird, nicht die Rasse, die einem am besten gefällt. Ein Schweißhund ohne regelmäßige Nachsuchen verkümmert, ein Vorstehhund ohne Feld bleibt unter seinen Möglichkeiten.
Ausbildung und Prüfungen
Ein Jagdhund lernt seine Arbeit über einen längeren Zeitraum, mit täglicher Übung und regelmäßigen Kursen. Die Zuchtvereine und Jägerschaften bieten Ausbildungsgruppen an. Am Ende steht meist eine Brauchbarkeitsprüfung, deren Ordnung das Land oder der Landesjagdverband festlegt, und je nach Rasse weitere Zucht- und Leistungsprüfungen.
Wer zum ersten Mal einen Jagdhund führt, profitiert von einem erfahrenen Hundeführer als Paten. Viele Fehler in der Erziehung lassen sich später kaum korrigieren.
Vor der Anschaffung klären
- Revier: Wo wird der Hund regelmäßig jagdlich arbeiten — im eigenen Gastrevier, auf Bewegungsjagden, bei Nachsuchen?
- Zeit: Täglich Bewegung und Übung, in den ersten Jahren zusätzlich Kurse und Prüfungen.
- Wohnung und Familie: Jagdhunde sind Arbeitshunde mit hohem Bewegungsbedarf.
- Versicherung: Ob und in welchem Umfang Schäden durch den Hund gedeckt sind, regelt der Versicherungsvertrag.
- Hundesteuer: Manche Gemeinden ermäßigen sie für Jagdgebrauchshunde, oft nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung; maßgeblich ist die örtliche Satzung.
Quellen
- Bundesjagdgesetz, § 22a gesetze-im-internet.de
- Landesjagdgesetz NRW, § 30 recht.nrw.de
- Bayerisches Jagdgesetz, Art. 39 gesetze-bayern.de
- AVBayJG, § 21 (Brauchbarkeit) gesetze-bayern.de
- Jagdgebrauchshundverband (JGHV) jghv.de
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