Jagdrecht

Pachtfähigkeit

auch: Jagdpachtfähigkeit

Pachtfähigkeit ist die persönliche Voraussetzung, um ein Jagdrevier pachten zu dürfen: Nötig sind ein gültiger Jahresjagdschein und ein bereits drei Jahre zurückreichender Besitz eines solchen Scheins.

Was bedeutet „Pachtfähigkeit“?

Wer einen Jagdpachtvertrag als Pächter oder Mitpächter schließen will, muss jagdpachtfähig sein. Das Bundesjagdgesetz regelt diese Voraussetzung in § 11 Abs. 5. Verlangt wird zweierlei: Der Bewerber besitzt aktuell einen Jahresjagdschein, und er hatte einen solchen Schein zuvor bereits drei Jahre lang. Die Vorbesitzzeit muss in Deutschland zurückgelegt worden sein; ein Jugendjagdschein zählt dabei nicht mit. Die Pachtfähigkeit ist damit eine Anforderung, die über den bloßen Besitz eines Jagdscheins hinausgeht.

Rechtsfolgen: Nichtigkeit des Pachtvertrags und Ordnungswidrigkeit

Fehlt dem Pächter bei Vertragsschluss die Pachtfähigkeit, ist der Jagdpachtvertrag nichtig (§ 11 Abs. 6 BJagdG). Dieselbe Folge tritt ein, wenn die Schriftform fehlt oder die Pachthöchstfläche von 1.000 ha überschritten wird. Anders liegt es bei einer zu kurzen Pachtdauer: Unterschreitet der Vertrag die Mindestpachtzeit – bundesrechtlich in der Regel neun Jahre, landesrechtlich teils abweichend –, bleibt er wirksam, die Behörde kann ihn aber nach § 12 BJagdG beanstanden. Wer auf der Grundlage eines nichtigen Vertrags jagt, besitzt kein Jagdausübungsrecht. Er handelt damit nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG ordnungswidrig. Die Pachtfähigkeit kann auch wieder verloren gehen, etwa wenn nach dem Ablauf des Jagdscheins kein neuer beantragt wurde oder wenn er unanfechtbar entzogen oder versagt wird.

Wo die Pachtfähigkeit sonst noch verlangt wird

Nach Bundesrecht braucht der Gast für eine entgeltliche Jagderlaubnis keine Pachtfähigkeit, sodass etwa in Mecklenburg-Vorpommern ein Jungjäger mit frisch gelöstem Jagdschein eine solche Erlaubnis erhalten kann; Bayern verlangt die Pachtfähigkeit dagegen auch hier. Mitpächter kann er dagegen erst nach Ablauf der Vorbesitzzeit werden, auch wenn er schon viele Jahre im Revier mitgeht. Bei der Bestätigung von Jagdaufsehern gehört die Jagdpachtfähigkeit im Regelfall ebenfalls zu den Voraussetzungen. Stirbt ein Pächter, gehen die Rechte aus dem Pachtvertrag auf die Erben über. Ist keiner von ihnen pachtfähig, müssen sie nach Landesrecht – in Nordrhein-Westfalen etwa nach § 16 LJG-NRW – der unteren Jagdbehörde eine oder mehrere pachtfähige Personen als Jagdausübungsberechtigte benennen.

„Pachtfähigkeit“ in der Jägerprüfung

Prüfungsfragen zielen vor allem auf die genauen Voraussetzungen: gültiger Jahresjagdschein plus drei volle Jahre Vorbesitz. Beliebt sind Rechenaufgaben mit einem konkreten Datum der ersten Jagdscheinlösung, bei denen der früheste Zeitpunkt der Pachtfähigkeit bestimmt werden soll. Häufige Fehler sind, den Jugendjagdschein mitzuzählen oder die Pachtfähigkeit mit der Jagderlaubnis zu verwechseln. Außerdem werden die Folgen eines fehlerhaften Pachtvertrags und der Erbfall abgefragt.

Häufige Fragen zu „Pachtfähigkeit“

Wann wird man jagdpachtfähig?

Sobald man einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und davor drei volle Jahre durchgehend einen Jahresjagdschein hatte. Wer seinen ersten Jahresjagdschein an einem bestimmten Tag gelöst hat, wird frühestens drei Jahre später am gleichen Kalendertag pachtfähig.

Zählt der Jugendjagdschein für die Pachtfähigkeit?

Nein. Für die dreijährige Vorbesitzzeit werden nur Jahresjagdscheine berücksichtigt, die Zeit mit einem Jugendjagdschein bleibt außer Betracht.

Was passiert, wenn ein nicht pachtfähiger Jäger ein Revier pachtet?

Der Pachtvertrag ist von Anfang an nichtig. Jagt der vermeintliche Pächter trotzdem, fehlt ihm das Jagdausübungsrecht; das ist keine Jagdwilderei, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG.

„Pachtfähigkeit“ kommt in 11 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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