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Lexikon
Jagdrecht·Mittlere Prüfungsrelevanz

Jagdaufseher

Der Jagdaufseher ist eine vom Jagdausübungsberechtigten beauftragte Person zum Schutz des Wildes und zur Jagdaufsicht.

Jagdaufseher überwachen die Einhaltung jagdrechtlicher Vorschriften im Revier, kämpfen gegen Wilderei und kontrollieren das Wild. Sie benötigen eine staatliche Bestätigung und erhalten begrenzte Befugnisse.

Definition und Aufgaben

Jagdaufseher (auch Jagdschutzberechtigte) sind vom Jagdausübungsberechtigten bestellte und staatlich bestätigte Personen, die für den Jagdschutz im Revier zuständig sind. Ihre Aufgaben umfassen: Überwachung der Einhaltung jagdrechtlicher Vorschriften, Bekämpfung der Wilderei, Kontrolle des Wildbestands und Schutz des Wildes vor Störungen.

Rechtliche Grundlagen und Befugnisse

Die rechtliche Grundlage für Jagdaufseher findet sich im Bundesjagdgesetz (§ 25 BJagdG) und den Landesjagdgesetzen. Jagdaufseher haben begrenzte Hoheitsbefugnisse: Sie dürfen Verdächtige zur Feststellung der Personalien anhalten, Jagdschein und Erlaubnisschein kontrollieren sowie Verstöße dokumentieren. Sie können in flagranti ertappte Wilderer vorläufig festhalten.

Prüfungsrelevanz

Jagdaufseher sind ein Thema im Jagdrecht der Jägerprüfung. Kandidaten müssen die Bestellung, Befugnisse, Unterschied zum Jagdpächter und die rechtliche Grundlage kennen.