Gefährdungsbereich
Der Gefährdungsbereich ist das Gelände in Schussrichtung, in dem ein Geschoss oder Schrot noch Menschen, Tiere oder Sachen treffen und verletzen kann.
Er reicht bis zur Höchstreichweite und damit weit über das Ziel hinaus: bei Büchsengeschossen bis etwa 5.000 m, bei Flintenlaufgeschossen bis etwa 1.500 m. Bei Schrot errechnet er sich nach der Faustregel Schrotdurchmesser in Millimetern mal 100 in Metern; 2-mm-Schrot gefährdet also rund 200 m, 3,5-mm-Schrot rund 350 m. Die Laufbohrung ändert daran nichts.
Deshalb wird nur geschossen, wenn ein sicherer Kugelfang vorhanden ist, beim Büchsenschuss in der Regel gewachsener Boden. Abpraller, besonders von Steinen, gefrorenem Boden oder Wasser, können seitlich ausbrechen und so auch Bereiche neben der Schussrichtung gefährden. Stahlschrot prallt leichter ab als Bleischrot.