Eigenjagdbezirk
Zusammenhängende Grundfläche von mindestens 75 ha, deren Eigentümer das Jagdrecht selbst ausüben darf.
Ein Eigenjagdbezirk ist eine zusammenhängende Grundfläche von mindestens 75 Hektar eines einzelnen Eigentümers. Der Eigentümer darf dort das Jagdrecht selbst ausüben oder es verpachten. Im Gegensatz dazu steht der Gemeinschaftsjagdbezirk.
Definition
Ein Eigenjagdbezirk gemäß § 7 BJagdG umfasst zusammenhängende Grundflächen von mindestens 75 Hektar, die einem einzigen Eigentümer gehören. Der Eigentümer ist jagdausübungsberechtigt und kann die Jagd selbst ausüben, durch angestellte Jäger ausüben lassen oder das Jagdausübungsrecht verpachten.
Abgrenzung
Eigenjagdbezirk: ≥75 ha, ein Eigentümer, Jagdrecht beim Eigentümer. Gemeinschaftsjagdbezirk: ≥150 ha (Regelfall), alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu Eigenjagdbezirken gehören, Jagdrecht bei der Jagdgenossenschaft.
Verwandte Begriffe