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Lexikon
Jagdhunde · Jägersprache·Hohe Prüfungsrelevanz

Angewölft

Angeborene, genetisch mitgebrachte Eigenschaft eines Jagdhundes.

Angewölft bedeutet im Jagdhundewesen angeboren. Prüfungsrelevant ist die Unterscheidung zu anerzogenen oder erlernten Eigenschaften wie Gehorsam und Leinenführigkeit.

Begriff

Angewölft bezeichnet eine angeborene Eigenschaft des Jagdhundes. Gemeint sind genetisch verankerte Anlagen, die der Hund von seinen Vorfahren mitbringt. Der Begriff hat nichts mit dem Geburtsdatum eines Welpen zu tun.

Typische Beispiele

Zu den angewölften Eigenschaften zählen etwa Geruchssinn, Spurwille, Wildschärfe, Vorstehen oder die Art des Jagens. Solche Anlagen können gefördert oder gehemmt werden, werden aber nicht erst anerzogen. Gehorsam und Führigkeit gehören dagegen in den Bereich der Ausbildung.

Prüfungswissen

In der Jägerprüfung wird häufig nach angewölften und anerzogenen Eigenschaften unterschieden. Gute Antworten nennen mehrere angeborene Anlagen und grenzen sie von Ausbildungsergebnissen ab. Wer angewölft mit gewölft oder geboren verwechselt, antwortet fachlich falsch.

Häufige Verwechslung

Angewölft bedeutet angeboren und nicht geboren oder gewölft.