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Lexikon
Jagdhunde·Hohe Prüfungsrelevanz

Hundeführung

Führen und Ausbilden von Jagdhunden für spezifische Aufgaben im Jagdbetrieb.

Die Hundeführung bezeichnet das fachkundige Führen, Ausbilden und Einsetzen von Jagdhunden bei der Jagdausübung. Sie umfasst Gehorsamkeitsausbildung, fachspezifisches Training (Schweißarbeit, Apportieren, Stöbern) und den waidgerechten Einsatz beim Aufsuchen, Stellen und Bringen von Wild.

Definition

Die Hundeführung umfasst alle Aspekte des Führens, Ausbildens und Einsetzens eines Jagdhundes. Dazu gehören: Grundgehorsam (Sitz, Platz, Fuß, Hier), reviernahe und revierferne Jagdausbildung, artspezifische Ausbildung (Schweißarbeit, Fährtenlesen, Apportieren, Brackieren), Vorbereitung auf Hundeprüfungen sowie die Sicherheitsführung beim Einsatz mit Waffe.

Typen der Jagdhundearbeit

Die Hundeführung unterscheidet nach Einsatzgebiet: Schweißarbeit (Nachsuche auf angeschossenes Wild), Stöberarbeit (Aufsuchen und Treiben von Wild aus der Deckung), Wasserarbeit (Apportieren von Wasservögeln), Vorsteherarbeit (Vorstehen und Apportieren von Federwild), Brackenjagd (Spurlauttreiben auf Hasen/Fuchs), Baujagd (Spüren von Grabwild im Bau).

Prüfungswissen

In der Jägerprüfung: Hundeführung als Teil der Jagdhundekunde. Merke: Der Jagdhund ist nach § 1 BJagdG Weidwerk-Hilfsmittel und tierschutzrechtlich zu schützen. Für Schweißarbeit muss der Hund jagdlich geführt sein; unkontrollierte Hunde bei der Nachsuche widersprechen dem Tierschutzgedanken.