Jagdprüfung.de
Lexikon
Jagdpraxis · Jägersprache·Hohe Prüfungsrelevanz

Abfangen

Waidgerechtes Erlösen verletzten Wildes mit blanker Waffe aus nächster Nähe.

Abfangen bezeichnet das Töten von krankem, verletztem oder gestelltem Wild mit der blanken Waffe. Es ist vom Abfangschuss zu unterscheiden und gehört in den Bereich der tierschutzgerechten Jagdpraxis.

Begriff

Abfangen bedeutet, ein schwer verletztes, krankes oder gestelltes Stück Wild mit einer blanken Waffe zu töten. Ziel ist das schnelle Beenden unnötigen Leidens. Der Begriff wird vor allem bei Nachsuchen und beim sicheren Herangehen an festes Wild verwendet.

Anwendung

Abgefangen wird nur aus nächster Nähe und nur dann, wenn der Jäger die Situation sicher beherrscht. Gerade bei wehrhaftem Schwarzwild ist das äußerst gefährlich und verlangt große Erfahrung. Wenn ein sicherer Schuss möglich ist, kommt häufig eher der Abfangschuss in Betracht.

Abgrenzung

Abfangen ist nicht dasselbe wie ein Abfangschuss. Beim Abfangschuss wird das Stück mit der Schusswaffe erlöst, beim Abfangen mit der blanken Waffe. In der Prüfung wird diese begriffliche Trennung regelmäßig erwartet.

Prüfungswissen

Prüfungsrelevant sind die tierschutzrechtliche Zielsetzung und die sichere Abgrenzung zum Abfangschuss. Wer Abfangen mit normalem Erlegen verwechselt, liegt falsch. Ebenso wichtig ist der Hinweis, dass Abfangen nur in beherrschbaren Situationen waidgerecht ist.

Häufige Verwechslung

Abfangen erfolgt mit der blanken Waffe; der Abfangschuss dagegen mit der Schusswaffe.