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Lexikon
Jagdpraxis · Jägersprache·Hohe Prüfungsrelevanz

Ankirren

Gezieltes Anlocken von Wild durch kleine Futtermengen an einer Kirrung.

Ankirren bedeutet, Wild mit geringen Futtermengen an einen Kirrplatz zu gewöhnen. Prüfungsrelevant ist vor allem die Abgrenzung zu Fütterung und die Tatsache, dass die rechtlichen Vorgaben landesrechtlich geregelt sind.

Begriff

Ankirren ist das gezielte Anlocken und Gewöhnen von Wild an einen Kirrplatz. Praktisch geschieht das durch geringe Mengen geeigneten Futters. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Schwarzwild verwendet.

Bedeutung in der Jagdpraxis

Ankirren soll Wild nicht ernähren, sondern an einen bestimmten Ort binden, um Beobachtung und Bejagung zu erleichtern. Deshalb werden nur kleine Mengen verwendet. Wer dauerhaft oder in großen Mengen füttert, verlässt den Bereich der Kirrung.

Rechtliche Einordnung

Die Zulässigkeit des Ankirrens richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Art und Menge des Kirrguts sowie Ort und Zweck können landesrechtlich streng geregelt sein. Eine allgemeine bundesweite Pauschalregel wäre deshalb unsauber.

Prüfungswissen

Prüfungsrelevant ist die Abgrenzung zwischen Kirrung und Fütterung. Gute Antworten betonen die geringe Futtermenge, den jagdlichen Zweck und die landesrechtliche Regelung. Wer Kirrung einfach als Fütterung beschreibt, antwortet zu ungenau.

Häufige Verwechslung

Ankirren ist nicht dasselbe wie Füttern; es dient dem Anlocken und Gewöhnen mit kleinen Mengen.

Relevante Wildarten

Schwarzwild