Lexikon

Zwinger

Jagdhunde

Ein Zwinger ist ein fest eingefriedeter Platz, meist im Freien und mit Schutzhütte, in dem ein Hund gehalten wird; so heißt auch die Zuchtstätte eines Züchters.

Für die Haltung im Zwinger schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung Mindestmaße vor: Je nach Widerristhöhe braucht ein Hund mindestens 6 m² uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche bis 50 cm, 8 m² über 50 bis 65 cm und 10 m² darüber; verbringt er an mindestens fünf Tagen der Woche den größten Teil des Tages außerhalb, genügen 6 m². Jede Seite muss mindestens doppelt so lang sein wie der Hund und mindestens 2 m messen. Für jeden weiteren Hund kommt die Hälfte der Fläche hinzu, eine Hündin mit Welpen braucht die doppelte Fläche. Mindestens eine Seite muss freie Sicht nach außen bieten, die Einfriedung darf den Hund nicht verletzen, und angebunden gehalten werden darf er nicht.

Ein Zwinger ersetzt weder Auslauf noch den täglichen Umgang mit dem Halter. Als Zuchtstätte trägt ein Zwinger einen geschützten Zwingernamen, der Teil des Namens jedes dort gezogenen Welpen wird.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion