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Lexikon
Jagdrecht·Niedrige Prüfungsrelevanz

Zivilschutz

Schutz der Zivilbevölkerung in Krisen und Gefahrenlagen; jagdlich nur randständig relevant.

Zivilschutz ist kein eigentlicher Jagdbegriff, kann aber in besonderen Lagen Berührungspunkte zur Jagd haben. Revierkenntnis, Waffenrecht und Flächennutzung können in Ausnahmesituationen eine Rolle spielen.

Begriff außerhalb des Jagdkerns

Zivilschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz von Menschen in Not-, Krisen- oder Katastrophenlagen. Damit liegt das Thema grundsätzlich außerhalb des engeren Jagdwesens. Ein Jagdlexikon sollte den Begriff deshalb nur randständig einordnen.

Mögliche Berührungspunkte

In außergewöhnlichen Lagen können Revierkenntnis, Kommunikation oder Sicherheitszonen Überschneidungen mit jagdlicher Praxis bekommen. Das ändert jedoch nichts daran, dass Zivilschutz ein eigenes Feld bleibt. Lehrreich ist der Begriff als Beispiel für eine saubere Grenzziehung zwischen Jagd und anderen Aufgabenbereichen.