Waidgerechtigkeit
Waidgerechtigkeit ist die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, nach denen Jäger mit dem Wild, der Natur und anderen Menschen umgehen sollen.
§ 1 Abs. 3 BJagdG verpflichtet dazu, bei der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten; das Gesetz schreibt das Wort mit ei. Was dazu gehört, sagt das Gesetz nicht im Einzelnen. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, den Rechtsprechung und jagdliche Praxis ausfüllen; auch viele Landesjagdgesetze verwenden ihn.
Üblich ist die Einteilung in drei Bereiche: den Tierschutz, also das Wild schnell und sicher zu töten und krankgeschossenes Wild nachzusuchen; die Verantwortung für Wildbestand und Lebensraum; und das anständige Verhalten gegenüber Mitjägern, Grundeigentümern und Öffentlichkeit. Beispiele sind der Verzicht auf den Schuss ohne sicheres Ansprechen oder ohne sicheren Kugelfang und der achtungsvolle Umgang mit dem erlegten Stück.
Rechtlich hat sie Folgen: Wer schwer oder wiederholt gegen die Grundsätze verstößt, dem kann der Jagdschein versagt oder nachträglich für ungültig erklärt und eingezogen werden (§§ 17, 18 BJagdG). Auch das Tierschutzgesetz knüpft an die waidgerechte Jagd an (§ 4 TierSchG).