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Lexikon
Jagdrecht · Jägersprache·Hohe Prüfungsrelevanz

Waidgerechtigkeit

Waidgerechtigkeit bezeichnet die Gesamtheit der ethischen, rechtlichen und brauchtümlichen Grundsätze einer verantwortungsvollen Jagdausübung.

Der Begriff Waidgerechtigkeit umfasst das gesamte Ethos des Jägers: Achtung vor dem Wild, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Beachten jagdlicher Traditionen sowie Verpflichtung zur Hege. Sie ist im Bundesjagdgesetz verankert.

Definition

Waidgerechtigkeit ist ein zentraler Begriff des deutschen Jagdwesens und bezeichnet die Gesamtheit der Regeln des Jägers. Sie umfasst Tierschutz (kein unnötiges Leid), Einhaltung von Recht und Gesetz, Hege des Wildes und seines Lebensraums sowie das Beachten jagdlicher Bräuche. § 1 Abs. 3 BJagdG verpflichtet den Jäger zu waidgerechtem Verhalten.

Praktische Umsetzung

Waidgerechtes Verhalten zeigt sich durch Einhalten der Schonzeiten, Verwendung tierschutzgerechter Jagdmethoden, Bemühen um den schnellen Tod des Wildes (Nachsuche), Pflege der Jagdbiotope und respektvollen Umgang mit erlegtem Wild.

Prüfungsrelevanz

Waidgerechtigkeit ist ein fundamentales Thema in der Jägerprüfung. Kandidaten müssen den Begriff definieren, seine rechtliche Verankerung im BJagdG erläutern und konkrete Beispiele für waidgerechtes und waidungerechtes Verhalten nennen können.

Relevante Wildarten

Rotwild·Rehwild