Wilddiebstahl
Rechtswidrige Wegnahme angeeigneten oder bereits erlangten Wildes beziehungsweise daraus gewonnener Sachen.
Wilddiebstahl ist vom Begriff her vom klassischen Wildern zu unterscheiden. Er betrifft nicht das herrenlose Wild in freier Wildbahn als solches, sondern bereits angeeignetes Wild, Wildbret oder andere rechtlich zugeordnete Sachen.
Abgrenzung zur Wilderei
Solange Wild frei lebt, ist es rechtlich anders zu behandeln als nach rechtmäßiger Aneignung. Wird bereits erlangtes Wild oder Wildbret weggenommen, steht eher der Eigentums- oder Besitzschutz im Vordergrund. Genau darin liegt die begriffliche Besonderheit des Wilddiebstahls.
Warum die Unterscheidung zählt
In der Prüfung kann gefragt werden, ob eine Handlung als Wilderei oder als Eigentumsdelikt zu beurteilen ist. Entscheidend ist dann der rechtliche Status des Wildes. Der Begriff schärft somit das Verständnis für Aneignung und Rechtsfolgen.
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