Jagdprüfung.de
Lexikon
Jagdrecht·Niedrige Prüfungsrelevanz

Stufenwilderer

Historisch oder regional geprägter Ausdruck, kein fest definierter moderner Rechtsbegriff.

Stufenwilderer gehört nicht zu den üblichen klar umrissenen Begriffen des heutigen Jagdrechts. Der Ausdruck wirkt historisch oder regional und sollte deshalb nur mit Vorsicht und erklärender Einordnung verwendet werden.

Begrenzte Verlässlichkeit

Ohne regionalen Zusammenhang lässt sich nicht sicher sagen, welche besondere Form des Wilderers gemeint ist. Möglich ist eine ältere, stufenweise oder gewerbsmäßig abgestufte Benennung, doch das ist nicht bundeseinheitlich festgelegt. Für ein sauberes Lexikon ist daher die Unsicherheit selbst Teil der Definition.

Wichtiger als der Sonderbegriff

Prüfungsrelevant sind die klaren Grundbegriffe zu Wilderei, Zuständigkeit und Jagdschutz. Ein Randwort wie Stufenwilderer sollte nur als historischer oder unscharfer Ausdruck erläutert werden. Das ist fachlich ehrlicher als eine scheinpräzise, aber unbelegte Erklärung.