Jagdprüfung.de
Lexikon
Jagdrecht·Niedrige Prüfungsrelevanz

Streitkräfte

Kein Jagdbegriff, aber bei militärischen Flächen und Nutzungseinschränkungen jagdlich relevant.

Streitkräfte gehören nicht zur eigentlichen Fachsprache des Jagdwesens. Der Ausdruck wird jagdlich nur dort relevant, wo militärische Liegenschaften, Übungsplätze oder Sicherheitszonen die Jagdausübung beeinflussen.

Begriff außerhalb der Jagdsprache

Mit Streitkräften sind bewaffnete staatliche Truppen gemeint, nicht eine jagdliche Funktion. Der Begriff taucht also nur am Rand jagdlicher Fragen auf. Solche Randlagen entstehen etwa bei Betretungsregelungen, Sperrzeiten oder besonderen Sicherheitsanforderungen.

Relevanz für Jagdausübung

Wenn Jagdflächen ganz oder teilweise militärisch genutzt werden, können besondere Zuständigkeiten und Einschränkungen gelten. Für Jagdschüler ist daran vor allem die Lehre wichtig, dass Jagdrecht immer auch mit Flächennutzung und Sicherheit verzahnt ist. Ein Lexikon sollte den Begriff deshalb knapp, aber klar als externen Randbegriff kennzeichnen.