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Lexikon
Jagdrecht·Niedrige Prüfungsrelevanz

Polizeijagd

Kein standardisierter Jagdbegriff, sondern ein unscharfer Ausdruck für polizeinahe Lagen.

Polizeijagd gehört nicht zur geregelten Fachsprache des deutschen Jagdwesens. Gemeint sind umgangssprachlich meist Einsätze mit Wild-, Waffen- oder Sicherheitsbezug, die jedoch anderen Rechtsgrundlagen folgen als die Jagdausübung.

Warum der Begriff unscharf ist

Im eigentlichen Jagdwesen spricht man von Jagd durch Jagdberechtigte, nicht von Polizeijagd. Polizeiliche Maßnahmen können zwar mit Wildtieren, Waffen oder Gefahrensituationen zu tun haben, sind aber rechtlich etwas anderes. Der Ausdruck ist deshalb eher umgangssprachlich als fachlich.

Saubere Zuständigkeiten

Für die Prüfung ist wichtiger als das Schlagwort die Unterscheidung von Polizei, Jagdschutz, Jagdausübungsberechtigten und Naturschutzbehörden. Jede Stelle hat andere Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Ein gutes Jagdlexikon erklärt Polizeijagd daher nur einordnend und nicht als echte Jagdart.