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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Pächter

Person, die ein Jagdausübungsrecht vertraglich gepachtet hat.

Der Pächter übernimmt ein Revier nicht als Eigentümer, sondern aufgrund eines Pachtvertrages. Mit dem Jagdausübungsrecht gehen auch Verantwortung, Hegepflicht und wirtschaftliches Risiko einher.

Rechtsstellung des Pächters

Pächter ist, wer ein Jagdausübungsrecht auf Zeit gegen Entgelt übernommen hat. Er wird dadurch nicht Inhaber des Grundeigentums, aber Inhaber des vertraglich übertragenen Jagdausübungsrechts. Im Bundesjagdgesetz ist zudem geregelt, wer überhaupt Pächter sein darf.

Pflichten und Verantwortung

Mit der Pacht übernimmt der Pächter nicht nur Chancen, sondern auch Pflichten. Dazu zählen ordnungsgemäße Jagdausübung, Hege, Organisation, oft auch Fragen des Wildschadens und der Revierführung. Prüfungswichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen Grundeigentümer, Jagdgenossenschaft und Pächter.