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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Begehungsschein

Schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten, in einem bestimmten Jagdbezirk zu jagen.

Der Begehungsschein ist eine schriftliche Genehmigung des Jagdpächters oder Eigenjagdbesitzers, die einem Jäger erlaubt, in einem bestimmten Jagdbezirk die Jagd auszuüben. Er ist neben dem Jagdschein die zweite Grundvoraussetzung für die Jagdausübung.

Definition

Der Begehungsschein ist die schriftliche Jagderlaubnis, die der Jagdausübungsberechtigte (Pächter oder Eigenjagdbesitzer) einem Dritten erteilt. Er regelt, wann, wo und auf welches Wild gejagt werden darf. Der Begehungsschein kann entgeltlich oder unentgeltlich erteilt werden.

Rechtliche Einordnung

Der Begehungsschein ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Jagdgast. Er begründet kein eigenes Jagdausübungsrecht im Sinne des BJagdG. Der Inhaber bleibt Jagdgast. Ein gültiger Jagdschein ist zusätzlich erforderlich.