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Lexikon
Jagdrecht·Mittlere Prüfungsrelevanz

Notwehr

Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.

Notwehr ist ein strafrechtlicher Begriff und keine spezielle Jagderlaubnis. Im Jagdkontext wird er relevant, wenn allgemeines Strafrecht und jagdliches Handeln aufeinandertreffen.

Strafrechtlicher Kern

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Wer in echter Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig. Der Begriff stammt also aus dem allgemeinen Strafrecht und nicht aus einer jagdlichen Sonderregel.

Abgrenzung im Jagdbereich

Im Jagdwesen darf Notwehr nicht mit Jagdschutz, Notstand oder tierschutzgerechtem Erlösen verwechselt werden. Gerade bei Gefahrensituationen ist genau zu prüfen, welche Rechtsgrundlage tatsächlich einschlägig ist. Für die Prüfung ist diese begriffliche Trennung wichtiger als spektakuläre Einzelfälle.

Häufige Verwechslung

Nicht mit rechtfertigendem Notstand oder mit einem jagdlichen Notabschuss verwechseln.