Notabschuss
Aus besonderem Grund notwendig werdende Tötung eines Stückes außerhalb der Regelbejagung.
Ein Notabschuss ist kein normaler Planabschuss, sondern eine Ausnahmemaßnahme in einer besonderen Lage. Typische Anlässe sind schwer verletztes Wild, erhebliche Gefahren oder andere rechtlich anerkannte Gründe.
Wann der Begriff verwendet wird
Von einem Notabschuss spricht man, wenn ein Tier ausnahmsweise und aus besonderem Anlass getötet werden muss. Das kann etwa zur Beendigung schweren Leidens oder in einer akuten Gefahrenlage erforderlich werden. Der Begriff beschreibt also eine Ausnahmesituation und keine gewöhnliche Bejagung.
Rechtlicher Rahmen und Vorsicht
Die genauen Voraussetzungen richten sich nach den einschlägigen jagd-, natur- und tierschutzrechtlichen Regelungen sowie häufig nach Landesrecht. Gerade deshalb muss ein Notabschuss immer sauber begründet und dokumentiert werden. Prüfungswichtig ist das Verständnis, dass Ausnahmefälle weder Bequemlichkeit noch jagdliche Planung ersetzen dürfen.
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