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Lexikon
Jagdpraxis · Jägersprache·Hohe Prüfungsrelevanz

Krankes Wild

Wild, das durch Krankheit, Verletzung, Schusseinwirkung oder Seuche in seiner Lebens- oder Überlebensfähigkeit beeinträchtigt ist und eine jagdliche oder tierärztliche Behandlung erfordert.

Die Erkennung und sachgemäße Behandlung von krankem Wild ist eine der wichtigsten jagdlichen Pflichten. Krankes Wild muss auch außerhalb der Jagdzeit erlegt werden dürfen (Schussrecht bei krankem Wild). Die Beurteilung des Zustandes erfordert Erfahrung und Kenntnisse der Wildkrankheiten.

Definition

Krankes Wild ist Wild, das durch Verletzung, Krankheit, Parasiten oder Altersschwäche in seiner Lebenstüchtigkeit so beeinträchtigt ist, dass es ohne Eingriff leiden würde oder eine Gefahr für andere Tiere darstellt. Die Erlösung von solchem Wild (auch in der Schonzeit) ist Pflicht des Jägers.

Erkennungsmerkmale

Krankes Wild zeigt oft folgende Zeichen: Kümmerlicher Ernährungszustand, mattes, struppiges Fell, abnormales Verhalten (Tagaktivität, fehlendes Fluchverhalten), Lahmheit, eitriger Ausfluss, sichtbare Wunden oder Tumore, Räude (bei Füchsen: haarloser Balg), Schlundwürmer beim Rotwild.

Schussrecht bei krankem Wild

Gemäß Jagdgesetz darf krankes oder verletztes Wild auch in der Schonzeit erlegt werden, um unnötiges Leiden zu vermeiden. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht unbegrenzt – bei Seuchenverdacht ist die Jagdbehörde oder das Veterinäramt zu benachrichtigen. Das Erlegte muss gemeldet werden.

Prüfungsrelevanz

Prüfungsthemen: Erkennungsmerkmale von krankem Wild, Räude beim Fuchs, was darf der Jäger bei krankem Wild in der Schonzeit tun, Meldepflicht bei Seuchen.

Relevante Wildarten

Fuchs·Rotwild·Rehwild·Schwarzwild