Jagdvorstand
Leitendes Organ der Jagdgenossenschaft mit Verwaltungs- und Vertretungsaufgaben.
Der Jagdvorstand führt die Geschäfte der Jagdgenossenschaft und vertritt sie nach außen. Er ist besonders bei Pachtfragen, Versammlungen und Beschlüssen über die Nutzung gemeinschaftlicher Jagdbezirke wichtig.
Stellung in der Jagdgenossenschaft
Der Jagdvorstand ist das geschäftsführende Organ einer Jagdgenossenschaft. Er setzt Beschlüsse um, vertritt die Genossenschaft und bereitet wichtige Entscheidungen vor. Damit steht er an der Schnittstelle zwischen Grundeigentümern, Pächtern und Verwaltung.
Typische Aufgaben
Zu seinen Aufgaben gehören häufig die Vorbereitung von Verpachtungen, Einladungen zu Versammlungen und die Vertretung der Genossenschaft nach außen. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach Satzung und Landesrecht. Prüfungsrelevant ist vor allem, dass der Jagdvorstand nicht mit dem Jagdleiter verwechselt wird.
Häufige Verwechslung
Der Jagdvorstand verwaltet die Jagdgenossenschaft, der Jagdleiter organisiert eine konkrete Jagd.
Verwandte Begriffe