Jagdvermittlung
Vermittlung von Jagdgelegenheit, Revierkontakten oder jagdlichen Dienstleistungen.
Jagdvermittlung ist kein klassischer Prüfungsgrundbegriff, kommt aber in der jagdlichen Praxis vor. Gemeint ist die organisierte Vermittlung zwischen Jagdausübungsberechtigten, Gästen oder Anbietern jagdbezogener Leistungen.
Praktischer Organisationsbegriff
Unter Jagdvermittlung kann die Anbahnung von Jagdgelegenheit, Jagdreisen oder Kontakten zu Revieren verstanden werden. Der Begriff ist damit organisatorisch und wirtschaftlich geprägt. Er gehört nicht zum engeren Kern der klassischen Waidmannssprache.
Rechtliche Grenzen bleiben maßgeblich
Auch vermittelte Jagd darf nur im geltenden Rechtsrahmen ausgeübt werden. Erlaubnisse, Zuständigkeiten und Haftungsfragen werden durch Vermittlung nicht ersetzt. Lehrreich ist der Begriff deshalb vor allem als Hinweis, dass Organisation niemals das Recht überholt.
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