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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Jagdvergehen

Rechtswidrige Handlung im jagdlichen Zusammenhang mit je nach Fall unterschiedlicher Schwere.

Jagdvergehen beschreibt allgemein jagdbezogene Rechtsverstöße, die von einfachen Verstößen bis zu schweren Taten reichen können. Der Begriff ist weiter als die Jagdwilderei und verlangt immer die Prüfung des konkreten Tatbestands.

Begriffliche Reichweite

Ein Jagdvergehen ist jede erhebliche rechtswidrige Handlung im Zusammenhang mit der Jagd. Darunter können Verstöße gegen Schonzeiten, Befugnisse, Fanggeräte oder jagdschutzrechtliche Regeln fallen. Erst die verletzte Vorschrift entscheidet über die genaue rechtliche Bewertung.

Einordnung im Recht

Nicht jedes Jagdvergehen ist automatisch eine Straftat. Manche Fälle werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt, andere ziehen jagd- oder waffenrechtliche Konsequenzen nach sich und schwere Eingriffe können strafbar sein. In Prüfungen wird häufig genau diese Abgrenzungsfähigkeit verlangt.

Häufige Verwechslung

Jagdvergehen ist nicht automatisch Jagdwilderei; Wilderei ist nur ein spezieller strafbarer Kernbereich.