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Lexikon
Jagdrecht·Niedrige Prüfungsrelevanz

Jagdgericht

Nicht einheitlich geregelte Bezeichnung für jagdliche Streit- oder Ehrengerichte.

Jagdgericht ist kein bundeseinheitlich klar definierter Kernbegriff des heutigen deutschen Jagdrechts. Der Ausdruck begegnet eher historisch, satzungsbezogen oder in übertragenem Sinn für jagdliche Schlichtungs- und Disziplinargremien.

Begriff mit begrenzter Einheitlichkeit

Ein Jagdgericht ist nicht ohne Weiteres mit einer fest umrissenen staatlichen Gerichtsinstanz gleichzusetzen. Je nach Zusammenhang kann damit ein historisches Gremium, ein verbandsinternes Ehrengericht oder eine jagdliche Schlichtungsstelle gemeint sein. Gerade deshalb sollte der Begriff im Lexikon vorsichtig eingeordnet werden.

Historische und praktische Einordnung

In älteren Ordnungen und jagdlichen Traditionen finden sich häufiger besondere Gremien für Streit- oder Ehrenfragen. Im modernen Prüfungswissen steht aber nicht ein spezielles Jagdgericht im Mittelpunkt, sondern das allgemeine Jagdrecht und die zuständigen Behörden. Lehrreich ist der Begriff vor allem als Beispiel für eine historisch geprägte Randbezeichnung.

Häufige Verwechslung

Nicht als fest umrissene staatliche Standardinstanz des heutigen Bundesjagdrechts verstehen.