Jagdprüfung.de
Lexikon
Hege·Hohe Prüfungsrelevanz

Hegemaßnahme

Gezielte Maßnahme zur Verbesserung des Lebensraums, Gesundheitszustands oder der Bestandsentwicklung von Wild.

Hegemaßnahmen sind alle Aktivitäten, die Jäger und Revierinhaber zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Wildtiere ergreifen. Sie umfassen Biotopgestaltung, Fütterung, Prädatorenregulierung, Krankheitsüberwachung und bestandsplanerische Maßnahmen. Hege ist gesetzliche Pflicht nach § 1 BJagdG.

Definition

Eine Hegemaßnahme ist jede Tätigkeit, die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestands sowie einem guten Lebensraum dient. Beispiele: Anlage von Wildäckern und Wildblühstreifen, Aufstellen von Nist- und Schutzhilfen, Anlegen von Suhlen für Schwarzwild, Winterfütterung, Bejagung von Beutegreifern (Prädatorenregulierung), Biotopkartierung und Verbesserungsmaßnahmen.

Gesetzliche Grundlage

§ 1 BJagdG verpflichtet den Jagdausübungsberechtigten zur Hege des Wildes. Die Hege soll die Erhaltung eines der Landschaft angepassten artenreichen und gesunden Wildbestands, die Berücksichtigung der landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Belange sowie die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes umfassen.

Prüfungswissen

Prüfungsrelevant: Hege ist gesetzliche Pflicht (§ 1 BJagdG). Merke: Hegemaßnahmen umfassen biotopverbessernde, populationsregulierende und gesundheitserhaltende Maßnahmen. Hege schließt auch die Bejagung ein (regulierende Hege). Wildacker, Salzlecke, Suhle, Hecke = klassische Hegemaßnahmen.