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Lexikon
Jagdrecht·Mittlere Prüfungsrelevanz

Forstverwaltung

Organisationseinheit, die Waldflächen plant, betreut und bewirtschaftet.

Die Forstverwaltung organisiert die Betreuung öffentlicher oder großer privater Waldflächen. Jagdlich relevant ist sie, weil Waldpflege, Wildschaden, Jagdausübung und Abschussplanung in Waldrevieren eng miteinander verbunden sind.

Aufgaben

Zur Forstverwaltung gehören Planung, Organisation und Kontrolle der Waldbewirtschaftung. Sie befasst sich mit Holzproduktion, Naturschutz, Verkehrssicherung, Jagdabstimmung und Schutz des Waldes. Je nach Bundesland kann sie als staatliche, kommunale oder körperschaftliche Struktur organisiert sein.

Verbindung zur Jagd

In waldreichen Jagdbezirken arbeitet die Forstverwaltung häufig mit Jagdausübungsberechtigten zusammen, um Abschüsse, Waldverjüngung und Schadensthemen abzustimmen. Dadurch wird Jagd nicht als isolierte Tätigkeit betrachtet, sondern als Teil der Flächenbewirtschaftung. Für Jäger ist das vor allem bei Pacht-, Staats- oder Gemeinschaftsrevieren bedeutsam.